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       # taz.de -- Anzeigen wegen Erdogan-Satire: Ermittlungen gegen Böhmermann
       
       > Jetzt beschäftigt sich die Mainzer Staatsanwaltschaft mit dem „Neo
       > Magazin Royale“. Für eine formale Strafverfolgung fehlen aber noch
       > Voraussetzungen.
       
   IMG Bild: Ob Böhmermann tatsächlich eine Strafverfolgung provozieren kann?
       
       Berlin afp | Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen wegen der
       umstrittenen Satire des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen
       Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingeleitet. Bei der Behörde seien „rund
       20 Strafanzeigen von Privatpersonen aus Deutschland“ eingegangen, sagte
       Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Mittwoch. „Im rechtlichen Fokus steht
       ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, Beleidigung
       von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.“
       
       Deutschler sagte, dass die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung einen
       Mitschnitt des in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragenen
       Schmähgedichts anfordern werde. Anschließend werde geprüft, ob die formalen
       Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt seien. Dies sei nur
       möglich, wenn die türkische Regierung ein Strafverfahren verlange und die
       Bundesregierung eine Ermächtigung erteile.
       
       Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels kam das Auswärtige Amt in
       einer internen Prüfung zu dem Schluss, dass sich Böhmermann
       höchstwahrscheinlich strafbar gemacht habe. Ein Sprecher des Auswärtigen
       Amtes stellte am Mittwoch aber klar, dass es nicht Aufgabe des Auswärtigen
       Amtes sei, juristisch zu entscheiden, ob in einzelnen Fällen Grenzen
       zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung überschritten worden seien.
       
       Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes kann mit bis zu drei
       Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Erfolgt die
       Beleidigung mit verleumderischer Absicht, kann sogar eine Freiheitsstrafe
       von bis zu fünf Jahre verhängt werden.
       
       ## Botschafter einbestellt
       
       Böhmermann hatte in der am vergangenen Donnerstag ausgestrahlten Sendung
       Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie verunglimpft. Das ZDF nahm den
       [1][Beitrag anschließend aus der Mediathek]. Die Parodie entspreche „nicht
       den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt“,
       begründete der Sender sein Vorgehen.
       
       Böhmermann hatte das Schmähgedicht als Reaktion auf die Kontroverse um
       einen Satire-Beitrag des NDR-Magazins „extra 3“ vorgetragen, der sich
       kritisch mit Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei
       sowie mit dem Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im
       Südosten des Landes auseinandergesetzt hatte. Ankara hatte wegen des „extra
       3“-Beitrags den deutschen Botschafter einbestellt und eine Löschung
       verlangt. Dies war aber zurückgewiesen worden.
       
       6 Apr 2016
       
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