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       # taz.de -- Niederlage für Spaghettimonster-Kirche: Nudelmesseschilder verboten
       
       > Ein Gericht hat das Verbot von Messehinweisschildern der Kirche des
       > Fliegenden Spaghettimonsters in Templin bestätigt. Die Pastafaris wollen
       > in Revision gehen.
       
   IMG Bild: Kein Messeschild erlaubt: Der örtliche Kirchenvorsitzende Rüdiger Weida mit dem Nudelmesseschild
       
       Frankfurt/Oder epd | Im Streit um die Aufstellung von
       Gottesdiensthinweisschilder für Nudelmessen im brandenburgischen Templin
       hat die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Niederlage vor Gericht
       kassiert. Das Landgericht in Frankfurt an der Oder wies in erster Instanz
       in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Klage der Pastafaris
       gegen das Land Brandenburg ab.
       
       Seinen Anspruch auf Duldung der Gottesdiensthinweisschilder stützte der
       Kirchenverein auf eine zivilrechtliche Vereinbarung. Diese hatte das Land
       jedoch bestritten. Im Verlauf des Prozesses kündigte das Land dann
       vorsichtshalber eine möglicherweise zustande gekommene Vereinbarung über
       die üblicherweise an den Ortseingängen hängenden Schilder. Somit existiert
       laut Gericht keine Vereinbarung, auf die sich der Verein als organisierte
       „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ stützen kann.
       
       Sollten die Pastafaris im Streit um die Hinweisschilder eine
       Gleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften einfordern, wäre
       dies eine öffentlich-rechtliche Streitfrage, die von einem
       Verwaltungsgericht zu klären sei, entschied die Zivilkammer. Dabei berief
       sie sich auf das Gerichtsverfassungsgesetz.
       
       Die Kläger hatten sich in dem Verfahren auf eine mündliche Vereinbarung zur
       Aufstellung der Hinweisschilder mit dem Landesbetrieb Straßenwesen berufen.
       Der Streit hatte 2014 begonnen, als die Spaghettimonster-Kirche im
       uckermärkischen Templin Hinweisschilder an einen Mast gehängt hatte, an dem
       bereits Schilder von anderen Religionsgemeinschaften hingen. Das
       Straßenbauamt nahm die Schilder der Pastafaris wieder ab.
       
       Medienberichten zufolge erlaubte aber der Bürgermeister des Ortes, die
       Hinweisschilder bis zur Klärung des Streits vor Gericht an anderen
       städtischen Masten zu montieren.
       
       13 Apr 2016
       
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