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       # taz.de -- Fußball-EM in Frankreich: Dauerzustand Ausnahmezustand
       
       > Die erweiterten Befugnisse für Behörden sollen auch während des Turniers
       > gelten. Der Ausnahmezustand wurde bereits zweimal verlängert.
       
   IMG Bild: Paris im November 2015
       
       Paris afp | Der nach den Anschlägen von Paris in Frankreich ausgerufene
       Ausnahmezustand soll auch während der Fußball-Europameisterschaft im Sommer
       gelten. Der französische Premierminister Manuel Valls kündigte am Mittwoch
       im Radiosender France Info an, der eigentlich Ende Mai auslaufende Notstand
       solle um „zwei zusätzliche Monate“ verlängert werden. Der Sozialist
       begründete dies mit der anhaltend hohen Anschlagsgefahr.
       
       Angesichts der Bedrohungslage müssten den Behörden weiterhin die Mittel für
       einen „besseren Gegenschlag gegen den Terrorismus“ gegeben werden, sagte
       Valls. „Der Ausnahmezustand darf nicht zum Dauerzustand werden“, betonte
       der Premier. Angesichts von Großereignissen wie der Fußball-EM vom 10. Juni
       bis 11. Juli und des Radrennens Tour de France im Juli müsse der
       Ausnahmezustand aber erneut verlängert werden.
       
       Die französische Regierung hatte den Ausnahmezustand nach den Pariser
       Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten ausgerufen. Er erlaubt unter
       anderem nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss,
       Versammlungsverbote und Hausarrest für mutmaßliche Gefährder. Seit den
       Anschlägen wurden auf dieser Grundlage mehr als 3500 Wohnungen durchsucht,
       mehr als 400 Menschen wurden festgenommen.
       
       Seit den Anschlägen wurde der Ausnahmezustand zwei Mal verlängert und wäre
       eigentlich Ende Mai ausgelaufen. In Frankreich werden aber weiterhin
       islamistische Anschläge befürchtet – insbesondere während der Fußball-EM.
       Das französische Parlament muss einer Verlängerung des Ausnahmezustandes
       noch zustimmen.
       
       Frankreichs Staatschef François Hollande hatte nach den Anschlägen vom
       November geplant, den bislang lediglich gesetzlich geregelten
       Ausnahmezustand in der Verfassung zu verankern. Das hätte nicht bedeutet,
       dass der Ausnahmezustand dauerhaft gilt; die Maßnahmen in Krisenzeiten
       wären aber auf eine stabilere rechtliche Grundlage gestellt worden.
       
       Hollande scheiterte aber Ende März mit dem Vorhaben, weil es zu großen
       Widerstand gegen seine Pläne gab, im Zuge der Verfassungsänderung auch eine
       Ausbürgerung von wegen terroristischer Straftaten verurteilten Franzosen im
       Grundgesetz zu verankern.
       
       20 Apr 2016
       
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