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       # taz.de -- Kommentar Völkerrecht in Syrien: It’s real politics, stupid
       
       > Die syrische Armee verstößt mit Angriffen gegen das humanitäre
       > Völkerrecht. Doch ein Verfahren gegen sie wird es wohl nicht geben.
       
   IMG Bild: Syrischer Anti-Assad-Protest in Istanbul
       
       Die gezielten Angriffe auf Krankenhäuser im Syrienkrieg sowie das
       Aushungern der Bevölkerung belagerter Städte sind Kriegsverbrechen und
       schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die vom Internationalen
       Strafgerichtshof verfolgt und bestraft werden sollten. Daran hat der
       stellvertretende UNO-Generalsekretär Feltman in seiner Rede vor dem
       Sicherheitsrat mit aller Deutlichkeit erinnert.
       
       Richtig ist auch die Gewichtung, die Feltman vorgenommen hat: Der
       Hauptanteil dieser Verbrechen wurde und wird von syrischen
       Regierungsstreitkräften verübt, in deutlich geringerem Ausmaß auch von
       diversen Rebellenmilizen sowie vom „Islamischen Staat“ und von dem
       Al-Qaida-Ableger Al-Nusra-Front.
       
       Diese Gewichtung ist bestens belegt. Nicht nur durch die umfangreichen
       Zeugenaussagen, die die Syrien-Untersuchungskommission des
       UNO-Menschenrechtsrates seit 2012 gesammelt hat, sondern auch durch die
       vielen Tausend Dokumente der syrischen Regierung, die eine private
       Ermittlergruppe in den letzten drei Jahren mithilfe von Insidern aus dem
       inneren Machtzirkel um Präsident Assad sichergestellt hat.
       
       Darunter befinden sich Hunderte von Assad persönlich unterzeichnete
       Anweisungen und Befehle nicht nur zur Kriegführung seiner Streitkräfte,
       sondern auch für das Vorgehen der staatlichen Sicherheitsorgane und der
       Polizei gegen (vermeintliche) Oppositionelle durch willkürliche
       Inhaftierung und Verschwindenlassen, Folter, Ermordung und andere
       schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. In sehr viel geringerem Umfang
       sind auch Verbrechen diverser Rebellengruppen an Gefangenen und Dissidenten
       dokumentiert.
       
       Die Beweislage ist so umfangreich, dass der Sicherheitsrat den
       Strafgerichtshof schon morgen mit der Eröffnung der ersten Verfahren
       beauftragen könnte. Doch das werden die fünf Vetomächte aus
       „realpolitischen Gründen“ jetzt und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht
       zulassen.
       
       6 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Zumach
       
       ## TAGS
       
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