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       # taz.de -- Kommentar Bachmanns Volksverhetzung: Immerhin eine Verurteilung
       
       > Lutz Bachmann kommt mit einer Geldstrafe davon. Die Richter stellen klar:
       > Der Pegida-Gründer und alle, die sich ausdrücken wie er, sind
       > Volksverhetzer.
       
   IMG Bild: Bachmann verlässt den Gerichtssaal nach dem Urteil
       
       Natürlich wäre es erfreulicher gewesen, wenn Pegida-Gründer Lutz Bachmann
       für sein hasserfülltes Gequatsche auf Facebook hinter Gitter gelandet wäre
       statt mit [1][der Zahlung von 9600 Euro davon zu kommen]. Die
       Staatsanwaltschaft hatte nicht ohne Grund mehrere Monate Haft gefordert.
       Doch letztlich ist nicht ausschlaggebend, wie hoch die Strafe ausfällt.
       Wichtig ist vor allem, dass es überhaupt eine Verurteilung wegen
       Volksverhetzung gegeben hat.
       
       Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, eine
       Pegida-Demonstration aus der Nähe zu sehen, für den ist eines unübersehbar:
       Die Teilnehmer, die dort wie von Sinnen „Asylantenpack“ oder
       „Volksverräter“ oder „Haut ab“ brüllen, halten sich tatsächlich für
       besorgte Bürger. Sie sehen sich im Recht.
       
       Jetzt haben die Richter klar gestellt: Bachmann und alle, die sich
       ausdrücken wie er, die von Menschen als „Viehzeug“ reden und Asylsuchende
       für Dreck halten, sind Volksverhetzer. Sie bewegen sich außerhalb des
       demokratischen Spektrums. Den harten Kern der Bachmann- und Pegida-Anhänger
       wird das zwar nicht beeindrucken. Sie werden in allen gegen sie gerichteten
       Entscheidungen immer nur eine Bestätigung dafür sehen, dass die Erde eine
       Scheibe ist. Mit einem gewissen Bodensatz an Unbelehrbaren muss sich eine
       Gesellschaft wohl abfinden.
       
       Doch alle anderen, die einfach nur mit einem irgendwie gearteten Unwohlsein
       den Pegida-Organisatoren hinterher latschen und meinen, dass das, was auf
       solchen Demos gesagt wird, Ausdruck von Meinungsfreiheit sei, müssen nun
       zur Kenntnis nehmen: nein, ist es nicht. Die sozialen Medien sind kein
       rechtsfreier Raum für Rechtsextreme. Das Bachmann-Urteil, auch wenn es nur
       eine Geldstrafe ist, hat damit zu einer wichtigen politischen Klarstellung
       beigetragen.
       
       4 May 2016
       
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