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       # taz.de -- Teillegalisierung leichter Drogen: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept
       
       > Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CSU) passiert das
       > Kabinett: Schwerkranke ohne Therapiealternative können Cannabis bekommen.
       
   IMG Bild: Eine staatliche Agentur soll Cannabis für medizinische Zwecke anbauen
       
       Berlin afp | Schwerkranke Patienten sollen künftig Cannabis auf
       Kassenrezept bekommen können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen
       entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
       „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von
       ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen
       werden kann“, erklärte Gröhe.
       
       Mit der Neuregelung, die im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll, wird es
       schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglicht,
       getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung
       in Apotheken zu erhalten. Zugleich soll der medizinische Nutzen dieser
       Therapien weiter wissenschaftlich erforscht werden.
       
       Geplant ist staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine
       Cannabisagentur. Diese Aufgabe soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und
       Medizinprodukte übernehmen. Bis dieses gewährleistet ist, soll die
       Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.
       
       „Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und
       muss gleichzeitig noch näher erforscht werden“, erklärte die
       Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Sie betonte:
       „Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine
       Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“
       
       Der Zulassung von Cannabis etwa als Schmerzmittel wird seit längerem
       verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem
       unheilbar kranken Mann den [1][Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie
       ausnahmsweise erlaubt]. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für
       Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose
       Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen.
       taz-Redakteurin Heike Haarhoff bezeichnete das Urteil [2][in einem
       Kommentar als „überfällig“ und plädierte für „Entspannung statt
       Schmerzen“].
       
       4 May 2016
       
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