# taz.de -- Teillegalisierung leichter Drogen: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept
> Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CSU) passiert das
> Kabinett: Schwerkranke ohne Therapiealternative können Cannabis bekommen.
IMG Bild: Eine staatliche Agentur soll Cannabis für medizinische Zwecke anbauen
Berlin afp | Schwerkranke Patienten sollen künftig Cannabis auf
Kassenrezept bekommen können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen
entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
„Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von
ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen
werden kann“, erklärte Gröhe.
Mit der Neuregelung, die im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll, wird es
schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglicht,
getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung
in Apotheken zu erhalten. Zugleich soll der medizinische Nutzen dieser
Therapien weiter wissenschaftlich erforscht werden.
Geplant ist staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine
Cannabisagentur. Diese Aufgabe soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte übernehmen. Bis dieses gewährleistet ist, soll die
Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.
„Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und
muss gleichzeitig noch näher erforscht werden“, erklärte die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Sie betonte:
„Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine
Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“
Der Zulassung von Cannabis etwa als Schmerzmittel wird seit längerem
verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem
unheilbar kranken Mann den [1][Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie
ausnahmsweise erlaubt]. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose
Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen.
taz-Redakteurin Heike Haarhoff bezeichnete das Urteil [2][in einem
Kommentar als „überfällig“ und plädierte für „Entspannung statt
Schmerzen“].
4 May 2016
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