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       # taz.de -- Minderjährige Islamisten in Deutschland: Datenspeicherung bei 14-Jährigen
       
       > Islamistische Gewalttäter sind immer jünger. Die Sicherheitsbehörden in
       > NRW wollen deshalb ihre Maßnahmen verschärfen.
       
   IMG Bild: Anschläge auf einen Essener Sikh-Tempel sollen von Minderjährigen ausgeübt worden sein
       
       Düsseldorf dpa | Als Konsequenz aus Anschlägen junger Islamisten wollen
       Nordrhein-Westfalens Sicherheitsbehörden die Personendaten gefährlicher
       Minderjähriger schon ab 14 Jahren speichern. Innenminister Ralf Jäger (SPD)
       kündigte am Sonntag eine entsprechende Änderung des
       Verfassungsschutzgesetzes an.
       
       Jäger verwies auf den Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel Mitte April
       in Essen, der auf das Konto von drei Jugendlichen im Alter von 16 Jahren
       gehen soll, sowie auf den Fall einer 15-Jährigen, die Ende Februar in
       Hannover einen Bundespolizisten niedergestochen hatte. Dies zeige, „dass
       die islamistischen Gewalttäter immer jünger werden“, sagte Jäger der
       Deutschen Presse-Agentur. „Darauf müssen wir angemessen reagieren.“
       
       Auch Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte jüngst auf einem
       Symposium in Berlin laut Berichten der Zeitungen der DuMont Mediengruppe
       darauf verwiesen, „dass wir Daten von Personen unter 16 Jahren
       grundsätzlich nicht speichern dürfen, es sei denn, es gibt konkrete
       Hinweise auf eine terroristische Bedrohung.“ Der Thüringer
       Verfassungsschutz-Chef Stephan J. Kramer hatte ebenfalls darauf gedrungen,
       künftig Daten von minderjährigen Extremisten unter 16 Jahren vom
       Verfassungsschutz speichern zu lassen.
       
       Nach den Plänen der rot-grünen NRW-Landesregierung soll die Altersgrenze
       zur Speicherung der Daten gewaltbereiter Minderjähriger von derzeit 16 auf
       14 Jahre herabgesetzt werden. Außerdem sollen bereits Jugendliche ab 16
       Jahren, die als Extremisten gelten, vom Verfassungsschutz gespeichert
       werden dürfen, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf
       erläuterte. Bisher ist das bei Extremisten erst ab 18 Jahren möglich.
       
       Die Speicherfrist für Daten von Minderjährigen liegt bei zwei Jahren, bei
       Erwachsenen beträgt sie fünf Jahre. Nur wenn sich die verdächtigen
       Jugendlichen „glaubhaft von der Szene abwenden“, würden die Daten nach
       Ablauf der zwei Jahre gelöscht, sagte der Sprecher. Jäger sieht in der
       Gesetzreform eine „Regelung mit Augenmaß, die Sicherheitsinteressen und den
       besonderen Schutz Minderjähriger rechtsstaatlich miteinander in Einklang
       bringt“.
       
       In NRW hat sich die Zahl minderjähriger Salafisten nach Erkenntnissen des
       Verfassungsschutzes in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt. Inzwischen
       sind demnach schon fünf Prozent von rund 2.700 Salafisten in NRW unter 18
       Jahre alt. 21 Prozent der extremistischen Salafisten seien unter 21 Jahre
       alt. Nach dem Bombenanschlag auf den Essener Sikh-Tempel hatte bereits die
       CDU-Opposition in NRW die Herabsetzung der Altersgrenze zur
       Datenspeicherung auf 14 Jahre verlangt.
       
       8 May 2016
       
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