# taz.de -- Intransparenz bei Offshore-Terminal: Kungelei bei der Hafenplanung?
> Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll sich gegen den
> Offshore-Terminal Bremerhaven ausgesprochen haben – also wollte der Senat
> die Planung selbst machen.
IMG Bild: Durch den Baustopp des OTB wird's wohl vorerst bei der Ankündigung bleiben.
Hat der Senat dem Parlament im Jahre 2014 die Unwahrheit über die Planung
des Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) gesagt? Diese Frage bewegte gestern
Vormittag für einen kurzen Moment die Bremische Bürgerschaft. Der
Abgeordnete der „Bürger in Wut“ (BIW), Jan Timke, hatte das Thema
aufgebracht. Denn er erinnerte sich, dass im Jahr 2014 der Senat auf seine
förmliche Anfrage, ob es „im Vorfeld der Planung für den Bau des OTB
Absprachen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung“ gegeben habe, die nach
Ansicht der BIW zuständig gewesen wäre, ganz schlicht geantwortet hatte:
„Nein.“
Und nun teilt der Umweltsenator Joachim Lohse (Grüne) mit, dass die
Zuständigkeitsfrage damals „nach intensiver Abstimmung mit der
Bundeswasserstraßenverwaltung“ so entschieden worden sei. „Entweder Sie
haben damals das Parlament belogen oder jetzt die Presse“, erklärte Timke
gestern im Parlament.
Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) sprang dem grünen Senatskollegen
bei: „Absprache“ sei nicht dasselbe wie „Abstimmung“. Der Abgeordnete habe
nach „Absprachen“ und nicht nach Abstimmung gefragt. Die anderen
Oppositionsfraktionen fragten verwundert nach und gaben sich mit einer
derart sophistischen Erläuterung nicht zufrieden.
Warum diese „intensive Abstimmung“ damals notwendig war und wo die
Rechtslage klar gewesen sein soll, wie der Senat behauptet, das erklärte
Lohse indes auch gestern nicht. Den brisanten Hintergrund erfuhren die
Parlamentarier in der gestrigen Debatte also nicht.
Denn nach Informationen der taz hatte sich damals die zuständige Wasser-
und Schifffahrts-Direktion Nord (WSD), die heute „Wasser- und
Schifffahrts-Verwaltung des Bundes“ (WSV) heißt, im Vorfeld ablehnend
gegenüber dem Standort für den OTB geäußert. Auch Weser-Lotsen hätten
fachliche Bedenken geäußert – wegen der Auswirkungen vorbeifahrender
Massengutfrachter auf die Bundeswasserstraße.
Die Bundesverwaltung hatte den Jade-Weser-Port und alle Baumaßnahmen beim
Bremerhavener Containerterminal, CTI, CTII bis CTIV geplant, wäre also in
dieser Tradition auch zuständig gewesen für Hafenprojekte, die die
Bundeswasserstraße direkt tangieren.
Um zu verhindern, dass die Bundesbehörde mit ihrer skeptischen Auffassung
die Planung förmlich übernimmt und dann möglicherweise nicht im Bremer
Sinne handelt, habe es damals eine „intensive Abstimmung“ gegeben: Ergebnis
sollen laut taz-Informationen zwei Erlasse gewesen sein, mit denen das
Bundesverkehrsministerium seiner Wasserbehörde untersagt habe, sich für das
OTB-Projekt zuständig zu erklären.
Insofern wäre auch klar, warum Wirtschaftssenator Günthner, nachdem das
Bremer Verwaltungsgericht wegen dieser Rechtsauslegung einen Baustopp
verhängt hat, Anfang dieser Woche „Rücksprache mit dem
Bundesverkehrsministerium“ halten musste: Um klarzustellen, dass dieses zum
Ergebnis der damaligen „intensiven Abstimmung“ steht.
Für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung besteht nun auch keine andere
Möglichkeit, als auf eine gerichtliche Klärung der Grundsatzfrage zu
bestehen, wer zuständig gewesen wäre. Dass damit die Bremerhavener
Hoffnungen, noch ein Stück vom Offshore-Kuchen abzubekommen, immer geringer
werden müssen, spielt für die Bundesbehörde keine Rolle.
Von der Wasserbehörde gab es gestern keine Stellungnahme zu der Frage, ob
es Anweisungen aus Berlin gegeben hat. Es wäre höchst spannend, wenn das
Bremer Oberverwaltungsgericht bei seiner Überprüfung des Baustopps darauf
bestehen würde, dass die Unterlagen über die damalige „intensive
Abstimmung“ zwischen dem Bremer Senat und der Behörde des
Verkehrsministeriums zu den Gerichtsakten gegeben werden.
25 May 2016
## AUTOREN
DIR Klaus Wolschner
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