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       # taz.de -- Intransparenz bei Offshore-Terminal: Kungelei bei der Hafenplanung?
       
       > Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll sich gegen den
       > Offshore-Terminal Bremerhaven ausgesprochen haben – also wollte der Senat
       > die Planung selbst machen.
       
   IMG Bild: Durch den Baustopp des OTB wird's wohl vorerst bei der Ankündigung bleiben.
       
       Hat der Senat dem Parlament im Jahre 2014 die Unwahrheit über die Planung
       des Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) gesagt? Diese Frage bewegte gestern
       Vormittag für einen kurzen Moment die Bremische Bürgerschaft. Der
       Abgeordnete der „Bürger in Wut“ (BIW), Jan Timke, hatte das Thema
       aufgebracht. Denn er erinnerte sich, dass im Jahr 2014 der Senat auf seine
       förmliche Anfrage, ob es „im Vorfeld der Planung für den Bau des OTB
       Absprachen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung“ gegeben habe, die nach
       Ansicht der BIW zuständig gewesen wäre, ganz schlicht geantwortet hatte:
       „Nein.“
       
       Und nun teilt der Umweltsenator Joachim Lohse (Grüne) mit, dass die
       Zuständigkeitsfrage damals „nach intensiver Abstimmung mit der
       Bundeswasserstraßenverwaltung“ so entschieden worden sei. „Entweder Sie
       haben damals das Parlament belogen oder jetzt die Presse“, erklärte Timke
       gestern im Parlament.
       
       Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) sprang dem grünen Senatskollegen
       bei: „Absprache“ sei nicht dasselbe wie „Abstimmung“. Der Abgeordnete habe
       nach „Absprachen“ und nicht nach Abstimmung gefragt. Die anderen
       Oppositionsfraktionen fragten verwundert nach und gaben sich mit einer
       derart sophistischen Erläuterung nicht zufrieden.
       
       Warum diese „intensive Abstimmung“ damals notwendig war und wo die
       Rechtslage klar gewesen sein soll, wie der Senat behauptet, das erklärte
       Lohse indes auch gestern nicht. Den brisanten Hintergrund erfuhren die
       Parlamentarier in der gestrigen Debatte also nicht.
       
       Denn nach Informationen der taz hatte sich damals die zuständige Wasser-
       und Schifffahrts-Direktion Nord (WSD), die heute „Wasser- und
       Schifffahrts-Verwaltung des Bundes“ (WSV) heißt, im Vorfeld ablehnend
       gegenüber dem Standort für den OTB geäußert. Auch Weser-Lotsen hätten
       fachliche Bedenken geäußert – wegen der Auswirkungen vorbeifahrender
       Massengutfrachter auf die Bundeswasserstraße.
       
       Die Bundesverwaltung hatte den Jade-Weser-Port und alle Baumaßnahmen beim
       Bremerhavener Containerterminal, CTI, CTII bis CTIV geplant, wäre also in
       dieser Tradition auch zuständig gewesen für Hafenprojekte, die die
       Bundeswasserstraße direkt tangieren.
       
       Um zu verhindern, dass die Bundesbehörde mit ihrer skeptischen Auffassung
       die Planung förmlich übernimmt und dann möglicherweise nicht im Bremer
       Sinne handelt, habe es damals eine „intensive Abstimmung“ gegeben: Ergebnis
       sollen laut taz-Informationen zwei Erlasse gewesen sein, mit denen das
       Bundesverkehrsministerium seiner Wasserbehörde untersagt habe, sich für das
       OTB-Projekt zuständig zu erklären.
       
       Insofern wäre auch klar, warum Wirtschaftssenator Günthner, nachdem das
       Bremer Verwaltungsgericht wegen dieser Rechtsauslegung einen Baustopp
       verhängt hat, Anfang dieser Woche „Rücksprache mit dem
       Bundesverkehrsministerium“ halten musste: Um klarzustellen, dass dieses zum
       Ergebnis der damaligen „intensiven Abstimmung“ steht.
       
       Für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung besteht nun auch keine andere
       Möglichkeit, als auf eine gerichtliche Klärung der Grundsatzfrage zu
       bestehen, wer zuständig gewesen wäre. Dass damit die Bremerhavener
       Hoffnungen, noch ein Stück vom Offshore-Kuchen abzubekommen, immer geringer
       werden müssen, spielt für die Bundesbehörde keine Rolle.
       
       Von der Wasserbehörde gab es gestern keine Stellungnahme zu der Frage, ob
       es Anweisungen aus Berlin gegeben hat. Es wäre höchst spannend, wenn das
       Bremer Oberverwaltungsgericht bei seiner Überprüfung des Baustopps darauf
       bestehen würde, dass die Unterlagen über die damalige „intensive
       Abstimmung“ zwischen dem Bremer Senat und der Behörde des
       Verkehrsministeriums zu den Gerichtsakten gegeben werden.
       
       25 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Wolschner
       
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