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       # taz.de -- Einkauf im Ausland via Internet: Gleiches Produkt, höherer Preis
       
       > Die EU-Kommission will die Geolokalisierung stoppen. Dabei variieren
       > Preise für im Netz gekaufte Leistungen in Abhängigkeit vom
       > Buchungsstandort.
       
   IMG Bild: Der Seitenbetreiber kann erkennen, ob dieses Outfit in Köln oder London bestellt wird
       
       BERLIN taz | Wer online einen Mietwagen für den Urlaub im Ausland buchen
       will, kennt das Phänomen: Mitunter steigt oder sinkt der Preis bereits
       abhängig von der Sprache, in der die Buchungswebsite aufgerufen wird.
       Manchmal ist es nicht ganz so einfach: Da zahlen Kunden einen höheren oder
       niedrigeren Preis für dieselbe Leistung, weil sie aus unterschiedlichen
       Ländern buchen oder kaufen.
       
       Geolokalisierung heißt die Technik, die das ermöglicht. Der Seitenbetreiber
       kann erkennen, in welchem Land – und meist noch sehr viel präziser, in
       welcher Region oder Straße – der Mensch sitzt, der da auf die Website
       zugreift. Und dementsprechend lassen sich auch Preise anpassen oder Inhalte
       komplett blockieren – eine Praxis, die die EU-Kommission gern verhindern
       will. „Eine Diskriminierung der Verbraucher auf Grundlage ihres Wohnsitzes
       oder Aufenthaltsortes darf es nicht geben“, sagte EU-Kommissarin Elżbieta
       Bieńkowska bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch. Sie sind Teil eines
       Maßnahmenkatalogs zur Digitalwirtschaft.
       
       EU-Kommissar Andrus Ansip zufolge kam eine Studie der Kommission zu dem
       Schluss, dass zwei Drittel derer, die Waren oder Dienstleistungen in einem
       anderen EU-Land beziehen wollten, das nicht konnten – etwa weil sie keinen
       Zugang zu der Website bekamen, die Registrierung nicht klappte oder es an
       Lieferung oder Bezahlung scheiterte, weil beispielsweise eine Nutzung
       ausländischer Zahlungskarten nicht möglich war.
       
       Eine Verpflichtung für Händler, Waren auch ins Ausland zu liefern, will die
       Kommission aber ausdrücklich nicht einführen. Pflicht soll es lediglich
       werden, Abholmöglichkeiten ebenfalls für Ausländer einzurichten, wenn es
       diese für Inländer gibt. Ob die in der Praxis attraktiv sein werden, wird
       sich zeigen – möglicherweise wird das Diskriminierungsverbot auch vor allem
       beim Bezug digitaler Waren oder bei Dienstleistungen, etwa dem Buchen von
       Mietwagen, Hotels oder Eintrittskarten, relevant sein.
       
       Die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisierte weitere Pläne der
       EU-Kommission, die den Umgang mit „illegalen“ oder „schädlichen“ Inhalten
       im Netz betreffen. Hier setzt die Kommission unter anderem auf eine
       Selbstregulierung der Anbieter – die EDRi kritisiert das als eine
       Verlagerung der Rechtsprechung auf private Unternehmen.Die EU-Staaten und
       das Parlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen.
       
       26 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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