# taz.de -- Einkauf im Ausland via Internet: Gleiches Produkt, höherer Preis
> Die EU-Kommission will die Geolokalisierung stoppen. Dabei variieren
> Preise für im Netz gekaufte Leistungen in Abhängigkeit vom
> Buchungsstandort.
IMG Bild: Der Seitenbetreiber kann erkennen, ob dieses Outfit in Köln oder London bestellt wird
BERLIN taz | Wer online einen Mietwagen für den Urlaub im Ausland buchen
will, kennt das Phänomen: Mitunter steigt oder sinkt der Preis bereits
abhängig von der Sprache, in der die Buchungswebsite aufgerufen wird.
Manchmal ist es nicht ganz so einfach: Da zahlen Kunden einen höheren oder
niedrigeren Preis für dieselbe Leistung, weil sie aus unterschiedlichen
Ländern buchen oder kaufen.
Geolokalisierung heißt die Technik, die das ermöglicht. Der Seitenbetreiber
kann erkennen, in welchem Land – und meist noch sehr viel präziser, in
welcher Region oder Straße – der Mensch sitzt, der da auf die Website
zugreift. Und dementsprechend lassen sich auch Preise anpassen oder Inhalte
komplett blockieren – eine Praxis, die die EU-Kommission gern verhindern
will. „Eine Diskriminierung der Verbraucher auf Grundlage ihres Wohnsitzes
oder Aufenthaltsortes darf es nicht geben“, sagte EU-Kommissarin Elżbieta
Bieńkowska bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch. Sie sind Teil eines
Maßnahmenkatalogs zur Digitalwirtschaft.
EU-Kommissar Andrus Ansip zufolge kam eine Studie der Kommission zu dem
Schluss, dass zwei Drittel derer, die Waren oder Dienstleistungen in einem
anderen EU-Land beziehen wollten, das nicht konnten – etwa weil sie keinen
Zugang zu der Website bekamen, die Registrierung nicht klappte oder es an
Lieferung oder Bezahlung scheiterte, weil beispielsweise eine Nutzung
ausländischer Zahlungskarten nicht möglich war.
Eine Verpflichtung für Händler, Waren auch ins Ausland zu liefern, will die
Kommission aber ausdrücklich nicht einführen. Pflicht soll es lediglich
werden, Abholmöglichkeiten ebenfalls für Ausländer einzurichten, wenn es
diese für Inländer gibt. Ob die in der Praxis attraktiv sein werden, wird
sich zeigen – möglicherweise wird das Diskriminierungsverbot auch vor allem
beim Bezug digitaler Waren oder bei Dienstleistungen, etwa dem Buchen von
Mietwagen, Hotels oder Eintrittskarten, relevant sein.
Die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisierte weitere Pläne der
EU-Kommission, die den Umgang mit „illegalen“ oder „schädlichen“ Inhalten
im Netz betreffen. Hier setzt die Kommission unter anderem auf eine
Selbstregulierung der Anbieter – die EDRi kritisiert das als eine
Verlagerung der Rechtsprechung auf private Unternehmen.Die EU-Staaten und
das Parlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen.
26 May 2016
## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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