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       # taz.de -- Bilanz: Die Bremse bremst nicht
       
       > Die Mietpreisbremse gilt seit einem Jahr, doch jetzt gibt es Zweifel, ob
       > diese wirklich greift. Der Berliner Mieterverein fordert
       > Sanktionsmöglichkeiten.
       
   IMG Bild: Wirkt die Mietpreisbremse oder wirkt sie nicht? Darüber wird gestritten.
       
       Seit einem Jahr gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Sprunghafte
       Mieterhöhungen sollen damit verhindert werden. Für das gesamte Stadtgebiet
       bedeutet das, dass die zulässige Miete bei Wiedervermietung nicht mehr als
       10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Viele Mieter
       zahlen jedoch ein Jahr nach Einführung des Gesetzes immer noch deutlich zu
       viel – bilanziert der Berliner Mieterverein am Montag.
       
       „Wir müssen eine ernüchternde Bilanz ziehen“, sagt der
       Vereins-Geschäftsführer Reiner Wild und fordert Nachbesserungen am
       Bundesgesetz. „Insbesondere von privaten Wohnungsunternehmern und
       Vermietern wird die Mietpreisbremse missachtet.“ Im Durchschnitt liegen die
       Mieten in Berlin 31 Prozent über der zulässigen Höhe. Das geht aus zwei
       Studien im Auftrag des Mietervereins hervor. Die erste Studie des
       Forschungsinstituts Regiokontext analysiert 50.000 Wohnungsangebote des
       Internetportals Immobilienscout 24. Ein zweites Gutachten des Instituts für
       Soziale Stadtentwicklung (IFSS) untersucht neben einer
       Immobilienscout-Stichprobe weitere 170 Wohnungseinheiten sechs städtischer
       Wohnungsunternehmen.
       
       Der Mietunterschied zwischen Angeboten von städtischen und privaten
       Wohnungsunternehmen liege im Schnitt bei 3,71 Euro, so Wild. Laut
       IFSS-Gutachten ist die Überschreitung der zulässigen Miethöhe in
       Friedrichshain-Kreuzberg am größten. In Marzahn-Hellersdorf werde die
       Mietpreisbremse, aufgrund des hohen Angebots städtischer Unternehmen, am
       wenigsten verletzt.
       
       Angebote, die laut Gesetz von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, wurden
       nicht berücksichtigt. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, nach umfassender
       Modernisierung und wenn der Vermieter zuvor schon höhere Mieten kassiert
       hat. Ein Problem sei, dass die Mieter beim Einzug in die neue Wohnung die
       Miete des Vormieters nicht kennen, sagt Wild. Damit Mieter mögliche
       Ausnahmen von der Mietpreisbremse leichter erkennen können, fordert er vom
       Gesetzgeber mehr Transparenz. Aufgrund von Datenschutzregeln ist der
       Vermieter nicht zur Auskunft verpflichtet.
       
       ## Kritik an der Studie
       
       Kritik an der Studie übt der Verband Berlin-Brandenburgischer
       Wohnungsunternehmen (BBU). „Ziel des Gesetzgebers war es, die Mietendynamik
       deutlich zu bremsen. Die […] Studie kommt zu genau diesem Schluss“, sagt
       Maren Kern vom BBU. Die festgestellten Überschreitungen der Mietpreisbremse
       seien das Ergebnis methodischer Fehler. Hierzu zähle, dass die untersuchten
       50.000 Wohnungsangebote nur einen Teilmarkt der Neuvermietungen abbilden
       würden.
       
       Laut Studie stagnierte der Mietpreis tatsächlich im vergangenen Jahr auf
       hohem Niveau. Das habe aber wenig mit der Mietpreisbremse zu tun, sagt
       Wild. Bei 8,67 Euro pro Quadratmeter netto kalt sei in Berlin momentan
       einfach Schicht.
       
       Bislang gab es vier Klagen von Mitgliedern des Mietervereins wegen
       Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Um gegen Vermieter vorgehen zu können,
       sei die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten erforderlich, so Wild.
       Vorstellbar sei ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
       
       30 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sophie Schmalz
       
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