URI: 
       # taz.de -- Kommentar Rechtsverständnis der Polizei: Innensenator Grote muss durchgreifen
       
       > Staatliche Stellen haben nicht wie angeklagte Bürger das Recht zu lügen.
       > Der Innensenator muss nachhaltig dafür sorgen, dass sich die Polizei an
       > das Gesetz hält.
       
   IMG Bild: Von der Polizei unterwandert: FSK auf Sendung.
       
       Im Strafrecht gibt es den Grundsatz: Jeder Beschuldigte hat das Recht zu
       schweigen und die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst belasten. Die
       Strafprozessordnung gewährt einem Angeklagten sogar das Recht zu lügen, um
       seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
       
       Daher scheint es oberflächlich betrachtet legitim zu sein, dass die
       Hamburger Polizei vor dem Verwaltungsgericht rundweg bestreitet, falsch
       gehandelt zu haben. Im Verfahren wegen Verstoßes gegen die Rundfunkfreiheit
       leugnet sie auch bereits belegte Rechtsverstöße und Grundrechtseingriffe.
       
       Dieses Verhalten ist aber nur scheinbar akzeptabel: Denn das
       Verwaltungsrecht ist kein Strafrecht, sondern Staatsrecht, in dem die
       Spielregeln im Umgang des Machtapparates mit den Bürgern festgelegt sind.
       Und auf der Anklagebank sitzt nicht die heutige 43-jährige Staatsschützerin
       Iris P., die zwecks Infiltration während der „Operation Iris Schneider“
       damals die Kontrolle verloren und ihre vermeintlichen neuen FreundInnen mit
       Lügen, Täuschung und Hinterlist hintergangen hat.
       
       Hier steht die Staatsgewalt in Form des Staatsschutzes vor Gericht, der
       alles verantwortlich betrieben hat. Wenn dieser Staatsschutz von der
       Unschuldsvermutung durch Lügen wider besseren Wissens profitieren möchte,
       kommt das einer Rechtsbeugung gleich.
       
       Die Frage ist, ob es der neue Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) ernst
       meinte, als er der taz im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungen sagte:
       „Nicht alles, was in der Vergangenheit geschah, ist geeignet, fortgesetzt
       zu werden.“ Falls ja, dann muss er jetzt Charakter zeigen.
       
       Er muss die Polizeiführung dazu verdonnern, die sechsjährige
       Geheimdienst-Operation „Iris Schneider“ mit einer Erklärung als
       rechtswidrig zu bezeichnen und sich öffentlich für den Eingriff in die
       Rundfunkfreiheit zu entschuldigen. Und Grote muss die Ewiggestrigen aus dem
       Polizeidienst entfernen.
       
       22 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
   DIR Verdeckte Ermittlerin
   DIR Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
   DIR Polizei
   DIR Verfassungsgericht
   DIR Staatsschutz
   DIR Spitzel
   DIR Verdeckte Ermittlerin
   DIR Spitzel
   DIR Rote Flora
   DIR Undercover
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Affäre um verdeckte Ermittlerin: Hamburgs Polizei verfassungswidrig
       
       Die Polizei verteidigt ihren Einsatz beim Radio FSK. Gegen ein Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts will sie den presserechtlichen Schutz aushebeln.
       
   DIR Kommentar Enttarnung in Roter Flora: Schlag ins Gesicht
       
       Eine weitere Ermittlerin in der Roten Flora wurde enttarnt. Das
       dokumentiert die Hinterhältigkeit und Fehlerhaftigkeit des Systems.
       
   DIR Dritte verdeckte Ermittlerin in Hamburg: Falsches Spiel mit falschen Haaren
       
       In der Hamburger linken Szene ist eine weitere verdeckte Polizistin
       enttarnt worden. Sie soll sich über Jugendprojekte eingeschleust haben.
       
   DIR Verdeckte Ermittlerin „Maria Block“: Undercover-Einsatz bricht mit Tabus
       
       Die Polizistin Maria B. ermittelte zwischen 2008 und 2012 nicht nur in der
       linken Szene Hamburgs. Auch Linke im EU-Parlament soll sie ausspioniert
       haben.