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       # taz.de -- AfD-Chefin unter Druck: Meineid-Ermittlungen gegen Petry
       
       > Der Vorwurf: Frauke Petry soll vor einem Ausschuss falsche Angaben
       > gemacht haben. Demnächst könnte ihr die Aufhebung der Immunität drohen.
       
   IMG Bild: Frauke Petry hat Stress mit der Staatsanwaltschaft
       
       Dresden dpa | Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt nun doch Ermittlungen
       wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen
       AfD-Chefin Frauke Petry auf. Da Petry auch Abgeordnete des sächsischen
       Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden,
       sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch in Dresden. Der Sprecher
       von Landtagspräsident Matthias Rößler bestätigte, dass das Schreiben am
       Montagabend eingegangen sei. Von seinem Widerspruchsrecht werde Rößler
       keinen Gebrauch machen.
       
       Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor. Die 40 Jahre alte Landes- und
       Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem
       Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei
       ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei 2014
       von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert
       haben soll.
       
       Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung noch gegen
       die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Ihre Begründung,
       dass der Wahlprüfungsausschuss „keine zur Abnahme von Eiden zuständige
       Stelle“ im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch einen Tag später von
       der Generalstaatsanwaltschaft kassiert und die Einstellungsverfügung
       aufgehoben worden.
       
       Der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach, der eine der Anzeigen gegen
       Petry erstattet hatte, begrüßte die Ermittlungen. „Für das Funktionieren
       des Rechtsstaates muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die
       Wahrheit zu sagen, nachkommen.“
       
       Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion begrüßte das
       Ermittlungsverfahren ebenfalls. „Weil es im Ergebnis dazu führen wird, den
       Beweis zu erbringen, dass weder Frauke Petry noch ein anderes Mitglied der
       AfD-Fraktion vor dem Ausschuss eine Falschaussage getätigt hat“, sagte Uwe
       Wurlitzer der Dresdner Morgenpost.
       
       48 Stunden nach Bestätigung des Mitteilungseingangs beim
       Landtagspräsidenten dürfe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
       förmlich einleiten, sagte Haase. Dies dürfte also noch in dieser Woche
       geschehen. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Petry
       müsse erst gestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erheben
       wolle, sagte Haase.
       
       Sollte es zur Anklage und schließlich zu einer Verurteilung kommen, droht
       Petry in jedem Fall eine Freiheitsstrafe: bei Meineid nicht unter einem
       Jahr, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die
       uneidliche Falschaussage wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten
       und fünf Jahren bestraft.
       
       25 May 2016
       
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