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       # taz.de -- Neues Anti-Terror-Gesetz: „Ein unkontrollierbarer Zugriff“
       
       > Die Datenverwendung sei „mitunter fast grenzenlos möglich“, kritisieren
       > Experten. Der Verfassungsschutz übernehme die Funktion der Polizei.
       
   IMG Bild: Die zwielichtigen Praktiken des Verfassungsschutzes sollen noch ausgeweitet werden
       
       Berlin taz | Jetzt soll es schnell gehen. Noch vor der Sommerpause will die
       Bundesregierung ihr neues Anti-Terror-Gesetz durch den Bundestag bringen.
       Dessen Kern: Dem Verfassungsschutz soll ein enger Datenaustausch mit
       internationalen Sicherheitsbehörden über islamistische Terroristen
       gestattet werden. Nun aber werden Bedenken von Experten laut.
       
       Vor einer „neuen Eingriffsqualität“ warnt der Hamburger
       Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Bei der internationalen Datei werde
       dem Verfassungsschutz und den anderen Stellen ein „dauerhafter,
       massenhafter und letztlich auch unkontrollierbarer Zugriff eingeräumt“.
       
       Kritik kommt auch vom Berliner Rechtsprofessor Fredrik Roggan. Mit der
       aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei das Gesetz
       „offensichtlich nicht im Einklang“. Die Datenverwendung sei „mitunter fast
       grenzenlos möglich“. Roggan stört sich vor allem an der Rolle des
       Verfassungsschutzes: „Der Geheimdienst ist nicht für die Terrorabwehr
       zuständig. Das ist Aufgabe der Polizei.“
       
       Roggan und Caspar sind am Montag als Sachverständige zu einer
       Bundestagsanhörung geladen. Bereits am Freitag hatte der Bundesrat
       interveniert: Der Gesetzentwurf sei „zu unbestimmt und zu weit“, heißt es
       in einem Beschluss. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Daten nicht
       mit Ländern getauscht würden, die sie zur politischen Verfolgung verwenden
       könnten.
       
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigt den Entwurf dagegen
       als unverzichtbar und „maßvoll“. Nach den Anschlägen von Brüssel und Paris
       sei ein besserer, europäischer Datenaustausch über Terroristen angemahnt
       worden. Dem komme man nun nach.
       
       Laut dem Entwurf soll der Verfassungsschutz seine Terroristen-Daten mit EU-
       und Nato-Partnerdiensten austauschen – es sei denn, in einem Land würden
       „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ nicht eingehalten. Zudem darf
       die Bundespolizei künftig verdeckte Ermittler einsetzen.
       Prepaid-Handykarten dürfen nur noch nach Vorlage eines Ausweises verkauft
       werden, um die Kommunikation von Terroristen zu erschweren.
       
       19 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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