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       # taz.de -- Airbnb zum Ferienwohnungsverbot: „Gastgeber haben Angst bekommen“
       
       > Seit fünf Wochen ist es in Berlin verboten, Wohnungen als Ferienwohnungen
       > zu vermieten. Was hat sich damit für das Portal Airbnb geändert?
       
   IMG Bild: Wann darf die eigene Wohnung vermietet werden? Eine Frage, viele Antworten.
       
       taz: Herr Trautwein, Airbnb ist seit dem Verbot für Ferienwohnungen dazu
       verpflichtet Auskunft über Angebote und Daten der VermieterInnen an den
       Senat zu geben. Ist das bereits passiert? 
       
       Julian Trautwein: Nein, wir haben bisher keine formelle Anfrage für private
       Daten unserer Nutzer erhalten.
       
       Gab es informelle Anfragen? 
       
       Nein wir haben noch keine Anfrage erhalten. Aber wir veröffentlichen
       regelmäßig anonymisierte Daten über die Airbnb Community in Berlin. Das
       werden wir auch weiterhin machen. Die Privatsphäre und Daten unserer Nutzer
       werden wir jedoch schützen.
       
       Wird Airbnb die Daten herausgeben, wenn der Senat danach fragt? 
       
       Dann werden wir erstmal prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit
       deutschem und internationalem Recht vereinbar ist. Ich gehe davon aus, dass
       persönliche Nutzerdaten nicht leichtfertig geteilt werden.
       
       Erste Klagen von VermieterInnen gegen das Zweckentfremdungsverbot werden am
       Mittwoch am Verwaltungsgericht Mitte verhandelt. Steht Airbnb, so wie das
       Online-Portal Wimdu, hinter einem der Kläger? 
       
       Nein, das tun wir nicht. Wir haben mit diesen Klagen nichts zu tun. Auch
       wenn das in der Presse bereits anders dargestellt wurde. Wir setzen auf
       einen partnerschaftlichen Austausch mit der Stadt.
       
       Wie steht Airbnb zu den Klagen? 
       
       Wir sind gespannt auf das Urteil. Das ist auch für uns relevant, das ist ja
       klar. Ich denke unsere Ansichten und die Ansichten der Stadt liegen gar
       nicht so weit auseinander.
       
       Also will Airbnb, so wie die Stadt auch, dass der knappe Wohnraum
       ausschließlich zum Wohnen genutzt wird? 
       
       Das Verbot zielt darauf ab, zweckentfremdeten Wohnraum in den Wohnungsmarkt
       zurück zu führen. Wir teilen die Ansicht, dass ausreichend Wohnraum für die
       Berliner Bürger zur Verfügung stehen muss. Auf Airbnb gibt es für Berlin
       Stand Mai 18.000 Angebote von Unterkünften, also von ganzen Wohnungen oder
       einzelnen Zimmern. Das entspricht nicht mal einem Prozent des
       Wohnungsmarktes. Das gelegentliche Teilen der eigenen Wohnung, das Home
       Sharing, hat keinen negativen Einfluss auf den Wohnungsmarkt oder die
       Miethöhen und ist keine Zweckentfremdung von Wohnraum.
       
       … mit Home-Sharing meinen Sie, das Vermieten von ansonsten selbst bewohntem
       Wohnraum. Es soll auch weiterhin erlaubt sein, wenn es nur zeitweise und zu
       angemessenen Mietkonditionen angeboten wird. Was tut Airbnb dafür, dass
       alle anderen Angebote von der Plattform verschwinden?
       
       Erstmal glauben wir, dass es eine klare Differenzierung von kommerziellen
       Angeboten und Home-Sharing geben muss, so wie es sie schon in vielen
       internationalen Metropolen gibt. Airbnb ist eine offene Plattform und nicht
       der Anbieter der Unterkünfte. Wir möchten auch in Berlin zur Klärung der
       Situation beitragen und zusammen mit dem Senat an solchen Regeln arbeiten,
       dazu gehört auch sich gegen in Berlin unerwünschte kommerzielle Betreiber
       zu wenden.
       
       Es gibt also noch Klärungsbedarf auf Gesetzesebene? 
       
       Bei der Anwendung des Gesetzes herrscht Unklarheit. Widersprüchliche
       Aussagen zur Anwendung des Gesetzes von verschiedenen Vertretern des
       Berliner Senats haben in den letzten Wochen für noch weitere Unklarheiten
       gesorgt.
       
       Hat Airbnb kommerziellen Anbietern von Ferienwohnungen seit dem Verbot
       gekündigt? 
       
       Nein. Wir führen routinemäßig Initiativen zur Qualitätssicherung durch.
       
       Ist die Anzahl der Angebote seit dem Verbot gesunken? 
       
       Natürlich hat das Gesetz auch Auswirkungen auf unsere Gastgeber gezeigt.
       Aber es gibt immer Schwankungen.
       
       Was hat sich seit dem Verbot für Airbnb verändert? 
       
       Ob das Verbot bereits Auswirkungen auf unsere Plattform hatte, können wir
       nicht sagen. Aber natürlich haben einige Gastgeber auch aus Angst ihr
       Inserat deaktiviert, gleichzeitig sind neue Gastgeber dazugekommen.
       
       In die andere Richtung gefragt: Führen die Airbnb-Angebote zu einem
       unfairen Wettbewerb für die Hotelbranche? Dort gelten Auflagen, die von
       Brandschutz bis hin zur Hygiene reichen. 
       
       Nein. Viele Gäste, die über Airbnb in die Stadt kommen, wären ohne uns die
       Reise erst gar nicht angetreten. Wir haben eine ganz andere Nutzergruppe
       als die Hotellerie. Wir ermöglichen es vielen Gästen überhaupt erst nach
       Berlin zu kommen. Zudem ist jemand, der sein eigenes Zuhause temporär und
       sporadisch an Gäste vermietet, nicht mit einem professionellen Hotelbetrieb
       gleichzusetzen. Außerdem jagt in der Hotelbranche eine Rekordzahl die
       andere. Von Rekordumsätzen bis hin zu Neueröffnungen. Es sieht nicht danach
       aus, als ob es der Hotellerie schlecht gehen würde. Aber auch die
       Hotelbranche verändert sich momentan. Es gibt verschiedene neue Konzepte
       und Hotelprojekte, die nun möblierte Apartments mit Hotelservice anbieten.
       
       8 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sophie Schmalz
       
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