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       # taz.de -- Kommentar Kulturgutschutzgesetz: Es trifft die Richtigen
       
       > Das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgütern war überfällig. Der Handel
       > mit Raubkunst kann so endlich sanktioniert werden.
       
   IMG Bild: Gerade noch rechtzeitig versteigert: Max Beckmanns „Möwen im Sturm“
       
       Am Dienstag hat das Auktionshaus Sotheby’s in London Max Beckmanns „Möwen
       im Sturm“ (1942) und Ernst Ludwig Kirchners „Alpweg“ (1921) aus der
       Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks für rund 2 Millionen Euro
       verkauft. Nach dem neuen Kulturgutschutzgesetz, das nun im Bundestag
       beschlossen wurde, hätte der geplante Verkauf der Bilder den Behörden
       gemeldet werden müssen. Schließlich liegt ihr Wert über 300.000 Euro und
       die Gemälde sind älter als 70 Jahre.
       
       Kritiker des Gesetzes halten das für ein Problem. Ihr Argument, dass der
       Transport der Bilder und ihr möglicher Verkauf ins Ausland, zu dem seit
       Neuestem auch die Länder der EU gehören, wohl untersagt worden wäre, ist
       aber falsch.
       
       Über die gemeldeten Kunstwerke und ihre „identitätsstiftende“ Bedeutung für
       die Kultur Deutschlands muss eine Expertenkommission befinden. Leider gibt
       es davon gleich 16 Sachverständigenausschüsse auf Länderebene. Das fördert
       Fehlentscheidungen und damit Klagen und Rechtsstreitigkeiten.
       
       Der Handel wird aber definitiv ein Problem mit dem Kulturgutschutzgesetz
       haben – und das ist gut so. Denn viel relevanter als die Frage der Ausfuhr
       von Kulturgütern aus Deutschland, ist die der Einfuhr und des Handels mit
       fremden Kulturgut in Deutschland. Für diese Artefakte muss der Handel nun
       zukünftig Exportgenehmigungen vorlegen. Kunsthändler befürchten deswegen
       nun das Ende des Handels mit archäologischen Artefakten.
       
       Na und? Es gibt eben Geschäftsmodelle, die sich überlebt haben, mal trifft
       es die Kumpel im Bergbau, mal die Händler von Antiken. Das
       Kulturgutschutzgesetz war gerade hier überfällig. Denn das Geschäft mit
       Raubkunst, aktuell vor allem aus Ländern wie dem Irak, Ägypten oder
       Madagaskar, gedeiht besonders in Deutschland. Andere Länder sind da schon
       weiter – und haben solche Geschäfte seit Längerem sanktioniert.
       
       24 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Brigitte Werneburg
       
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