# taz.de -- Koalition will härteres Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“ soll ins Gesetz
> Die Regierung will das Sexualstrafrecht verschärfen – in ihrem Entwurf
> fehlte aber der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nun einigten sich die
> Koalitionsfraktionen darauf.
IMG Bild: „Nein heißt Nein! Das ist unser Gesetz“ – Noch ist es nicht soweit: Demo nach den sexuellen Übergriffen in Köln
Berlin dpa | Union und SPD sind grundsätzlich einig über weitere
Strafrechtsverschärfungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Verankert
werden soll das Prinzip, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von
Tätern reichen soll. Vorgesehen sind außerdem neue Tatbestände, die
aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus
erfassen. Das Gesetz soll noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause
verabschiedet werden. Unterdessen sprach sich eine große Mehrheit der
Deutschen für eine solche Änderung aus.
Die Koalitionsfraktionen gehen mit ihrer Verständigung über einen Entwurf
von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hinaus. „Der Grundsatz „Ein Nein
ist ein Nein“ wird in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden“,
sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth
Winkelmeier-Becker (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das ist
Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen.“ SPD-Fraktionsvize Eva
Högl sagte am Donnerstag: „„Nein heißt Nein“ wird künftig Gesetz, und damit
sind wir endlich auf einem guten Weg im Sexualstrafrecht.“
Konkret heißt es in dem Eckpunktepapier: „Der entgegenstehende Wille ist
erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (zum Beispiel verbal) oder
konkludent (zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung)
nach außen zum Ausdruck bringt.“ Bisher kann eine Vergewaltigung nur dann
zur Strafe gebracht werden, wenn sich das Opfer körperlich zur Wehr setzt.
Im Deutschlandtrend für das ARD-„Morgenmagazin“ befürworteten 86 Prozent
der Befragten es, wenn das Sexualstrafrecht dahingehend verschärft wird,
dass ein eindeutiges „Nein“ des Opfers bei einer Vergewaltigung ausreicht,
um den Täter zu bestrafen. Zehn Prozent der Befragten halten die bisherige
Gesetzeslage für ausreichend.
Union und SPD sind sich grundsätzlich einig über weitere
Strafrechtsverschärfungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Verankert
werden soll das Prinzip, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von
Tätern reichen soll. Vorgesehen sind außerdem neue Tatbestände, die
aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus
erfassen. Das Gesetz soll noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause
verabschiedet werden.
Weitere Verschärfungen des Regierungsentwurfs waren aus allen Faktionen und
auch vom Bundesrat gefordert worden. Maas hatte sich offen für Ergänzungen
gezeigt. Die Reform war schon vor Übergriffen auf Frauen in der
Silvesternacht in Köln angestoßen worden.
17 Jun 2016
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