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       # taz.de -- Koalition will härteres Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“ soll ins Gesetz
       
       > Die Regierung will das Sexualstrafrecht verschärfen – in ihrem Entwurf
       > fehlte aber der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nun einigten sich die
       > Koalitionsfraktionen darauf.
       
   IMG Bild: „Nein heißt Nein! Das ist unser Gesetz“ – Noch ist es nicht soweit: Demo nach den sexuellen Übergriffen in Köln
       
       Berlin dpa | Union und SPD sind grundsätzlich einig über weitere
       Strafrechtsverschärfungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Verankert
       werden soll das Prinzip, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von
       Tätern reichen soll. Vorgesehen sind außerdem neue Tatbestände, die
       aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus
       erfassen. Das Gesetz soll noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause
       verabschiedet werden. Unterdessen sprach sich eine große Mehrheit der
       Deutschen für eine solche Änderung aus.
       
       Die Koalitionsfraktionen gehen mit ihrer Verständigung über einen Entwurf
       von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hinaus. „Der Grundsatz „Ein Nein
       ist ein Nein“ wird in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden“,
       sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth
       Winkelmeier-Becker (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das ist
       Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen.“ SPD-Fraktionsvize Eva
       Högl sagte am Donnerstag: „„Nein heißt Nein“ wird künftig Gesetz, und damit
       sind wir endlich auf einem guten Weg im Sexualstrafrecht.“
       
       Konkret heißt es in dem Eckpunktepapier: „Der entgegenstehende Wille ist
       erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (zum Beispiel verbal) oder
       konkludent (zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung)
       nach außen zum Ausdruck bringt.“ Bisher kann eine Vergewaltigung nur dann
       zur Strafe gebracht werden, wenn sich das Opfer körperlich zur Wehr setzt.
       
       Im Deutschlandtrend für das ARD-„Morgenmagazin“ befürworteten 86 Prozent
       der Befragten es, wenn das Sexualstrafrecht dahingehend verschärft wird,
       dass ein eindeutiges „Nein“ des Opfers bei einer Vergewaltigung ausreicht,
       um den Täter zu bestrafen. Zehn Prozent der Befragten halten die bisherige
       Gesetzeslage für ausreichend.
       
       Union und SPD sind sich grundsätzlich einig über weitere
       Strafrechtsverschärfungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Verankert
       werden soll das Prinzip, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von
       Tätern reichen soll. Vorgesehen sind außerdem neue Tatbestände, die
       aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus
       erfassen. Das Gesetz soll noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause
       verabschiedet werden.
       
       Weitere Verschärfungen des Regierungsentwurfs waren aus allen Faktionen und
       auch vom Bundesrat gefordert worden. Maas hatte sich offen für Ergänzungen
       gezeigt. Die Reform war schon vor Übergriffen auf Frauen in der
       Silvesternacht in Köln angestoßen worden.
       
       17 Jun 2016
       
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