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       # taz.de -- Streit beigelegt: Koalition reformiert Erbschaftsteuer
       
       > Firmenerben werden von der Steuer auch künftig weitgehend befreit, wenn
       > sie die Firma fortführen und Jobs erhalten. Doch es gibt strengere
       > Vorgaben.
       
   IMG Bild: Es soll neue Grenzen für Erben geben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird
       
       Berlin dpa/afp | Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf eine
       Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur
       am Montag in Berlin aus Verhandlungskreisen.
       
       Danach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend
       befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
       Allerdings gelten schärfere Vorgaben wie vom Bundesverfassungsgericht Ende
       2014 gefordert.
       
       Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und
       garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister
       Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und
       Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Montag mit.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der
       bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Den
       Vorgaben des Gerichts trage die nun gefundene „ausgewogene Lösung“
       Rechnung, versicherten die drei Koalitionspolitiker.
       
       Dazu wird den Angaben zufolge der vor einem Jahr im Bundeskabinett
       beschlossene Gesetzentwurf in zahlreichen Punkten noch einmal geändert.
       Unter anderem sollen für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten
       besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine
       Steuerbefreiung erfüllen müssen.
       
       Zugleich gibt es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes
       Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie
       erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können.
       Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen
       zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.
       
       Nach der Einigung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Angestrebt
       wird ein Gesetzbeschluss bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli.
       Die obersten Richter hatten bis Ende Juni ein Neuregelung gefordert.
       
       20 Jun 2016
       
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