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       # taz.de -- IS in Syrien: Linke klagt gegen Bundeswehr-Einsatz
       
       > Die Oppositionsfraktion will den Militäreinsatz gegen den „Islamischen
       > Staat“ in Syrien stoppen. Sie hält ihn für verfassungswidrig.
       
   IMG Bild: Bundeswehr-Einsatz in Syrien: Die Linke möchte das nicht
       
       Karlsruhe taz | Die Linke klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen den
       Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Der Bundestag hätte dem Anti-IS-Einsatz
       nicht zustimmen dürfen, heißt es in der 121-seitigen Klageschrift, die der
       taz vorliegt.
       
       Nach den IS-Anschlägen von Paris beschloss die Bundesregierung, sich in
       Syrien militärisch am Kampf gegen die Terrororganisation zu beteiligen. Der
       Bundestag erteilte daraufhin am 4. Januar ein Mandat für den Einsatz von
       Tornado-Aufklärungsflugzeugen, einem Tankflugzeug, einer Fregatte und bis
       zu 1.200 Soldaten.
       
       Nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung müssen Bundeswehreinsätze im
       Ausland entweder im Rahmen eines „Systems gegenseitiger kollektiver
       Sicherheit“ erfolgen oder der Verteidigung dienen. Der Bundestag erklärte
       in seinem Mandat, der Syrien-Einsatz erfolge „im Rahmen und nach den Regeln
       eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Gemeint war die
       UN-Charta, die das Recht auf kollektive Selbstverteidigung bekräftigt.
       
       Die Linke hält den Syrien-Einsatz jedoch für verfassungswidrig. Zwar sei
       die UNO ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Aber der
       Anti-IS-Einsatz finde gerade nicht im Rahmen der UNO statt. Denn die
       IS-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ermächtigten nicht zum Einsatz
       militärischer Gewalt, so die Linke. Und das Selbstverteidigungsrecht sei
       nicht durch den UN-Vertrag eingeführt worden, sondern bestehe unabhängig
       vom UN-System.
       
       Auch die grundgesetzliche Befugnis, die Bundeswehr zur „Verteidigung“
       einzusetzen, passe nicht. Das Selbstverteidigungsrecht setze nämlich den
       Angriff eines Staates voraus, während der IS nur eine Terrororganisation
       sei.
       
       ## Diese Klage ist nicht vorgesehen
       
       In der Sache hätte die Klage der Linken wohl gute Erfolgsaussichten – wenn
       das Verfassungsgericht sie für zulässig hält. Eigentlich können Fraktionen
       bisher nur dann gegen Militäreinsätze klagen, wenn der Bundestag übergangen
       wurde. Klagen sind aber nicht vorgesehen, wenn die Minderheit die
       Zustimmung der Mehrheit für verfassungswidrig hält.
       
       Die Linke glaubt jedoch, sie habe in ihrer Organklage, die vom renommierten
       Kieler Anwalt Wolfgang Ewer formuliert wurde, einen Kniff gefunden. Sie
       argumentiert, dass für die Teilnahme am IS-Einsatz ein Gesetz erforderlich
       gewesen wäre, das aber fehle, weshalb die Rechte der Abgeordneten trotz
       Beteiligung verletzt wurden.
       
       Die Grünen haben sich der Klage der Linken nicht angeschlossen. Denn sie
       sehen derzeit keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
       Sie haben deshalb im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, um
       Klagen der Opposition gegen Bundeswehr-Mandate des Bundestags künftig zu
       ermöglichen.
       
       21 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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