# taz.de -- IS in Syrien: Linke klagt gegen Bundeswehr-Einsatz
> Die Oppositionsfraktion will den Militäreinsatz gegen den „Islamischen
> Staat“ in Syrien stoppen. Sie hält ihn für verfassungswidrig.
IMG Bild: Bundeswehr-Einsatz in Syrien: Die Linke möchte das nicht
Karlsruhe taz | Die Linke klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen den
Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Der Bundestag hätte dem Anti-IS-Einsatz
nicht zustimmen dürfen, heißt es in der 121-seitigen Klageschrift, die der
taz vorliegt.
Nach den IS-Anschlägen von Paris beschloss die Bundesregierung, sich in
Syrien militärisch am Kampf gegen die Terrororganisation zu beteiligen. Der
Bundestag erteilte daraufhin am 4. Januar ein Mandat für den Einsatz von
Tornado-Aufklärungsflugzeugen, einem Tankflugzeug, einer Fregatte und bis
zu 1.200 Soldaten.
Nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung müssen Bundeswehreinsätze im
Ausland entweder im Rahmen eines „Systems gegenseitiger kollektiver
Sicherheit“ erfolgen oder der Verteidigung dienen. Der Bundestag erklärte
in seinem Mandat, der Syrien-Einsatz erfolge „im Rahmen und nach den Regeln
eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Gemeint war die
UN-Charta, die das Recht auf kollektive Selbstverteidigung bekräftigt.
Die Linke hält den Syrien-Einsatz jedoch für verfassungswidrig. Zwar sei
die UNO ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Aber der
Anti-IS-Einsatz finde gerade nicht im Rahmen der UNO statt. Denn die
IS-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ermächtigten nicht zum Einsatz
militärischer Gewalt, so die Linke. Und das Selbstverteidigungsrecht sei
nicht durch den UN-Vertrag eingeführt worden, sondern bestehe unabhängig
vom UN-System.
Auch die grundgesetzliche Befugnis, die Bundeswehr zur „Verteidigung“
einzusetzen, passe nicht. Das Selbstverteidigungsrecht setze nämlich den
Angriff eines Staates voraus, während der IS nur eine Terrororganisation
sei.
## Diese Klage ist nicht vorgesehen
In der Sache hätte die Klage der Linken wohl gute Erfolgsaussichten – wenn
das Verfassungsgericht sie für zulässig hält. Eigentlich können Fraktionen
bisher nur dann gegen Militäreinsätze klagen, wenn der Bundestag übergangen
wurde. Klagen sind aber nicht vorgesehen, wenn die Minderheit die
Zustimmung der Mehrheit für verfassungswidrig hält.
Die Linke glaubt jedoch, sie habe in ihrer Organklage, die vom renommierten
Kieler Anwalt Wolfgang Ewer formuliert wurde, einen Kniff gefunden. Sie
argumentiert, dass für die Teilnahme am IS-Einsatz ein Gesetz erforderlich
gewesen wäre, das aber fehle, weshalb die Rechte der Abgeordneten trotz
Beteiligung verletzt wurden.
Die Grünen haben sich der Klage der Linken nicht angeschlossen. Denn sie
sehen derzeit keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Sie haben deshalb im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, um
Klagen der Opposition gegen Bundeswehr-Mandate des Bundestags künftig zu
ermöglichen.
21 Jun 2016
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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