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       # taz.de -- Mehr Rechte für den BND: Datenfang künftig legal
       
       > Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland besser schnüffeln dürfen. Das
       > Kabinett will die Rechtsgrundlage für die Datenüberwachung schaffen.
       
   IMG Bild: Ohren auf: Keine Golfbälle sondern die BND-Abhöranlage in Bad Aibling
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung will dem Bundesnachrichtendienst (BND)
       Rechtssicherheit geben – ohne ihn einzuengen. Das sieht ein Gesetzentwurf
       vor, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Europäer sollen vor dem
       deutschen Auslandsgeheimdienst BND allerdings besser geschützt werden.
       
       In der Folge des NSA-Skandals kam heraus, dass der BND mit der
       Satellitenstation in Bad Aibling milliardenfach Datenverkehr im Nahen Osten
       und Nordafrika abfing und an den US-Geheimdienst weiterleitete. Zudem hatte
       der BND jahrelang im Programm „Eikonal“ den Internet-Knotenpunkt de-zix in
       Frankfurt angezapft und die Daten ebenfalls der USA geliefert.
       Rechtswissenschaftler wie Hans-Jürgen Papier, Expräsident des
       Bundesverfassungsgerichts, erklärten daraufhin, dass der Dienst dafür eine
       gesetzliche Grundlage benötige.
       
       Die will die Regierung nun durch Ergänzung des BND-Gesetzes schaffen. Der
       Dienst erhält die Befugnis, den Telefon- und Datenverkehr „von Ausländern
       im Ausland“ zu überwachen. Voraussetzung ist etwa, dass so die
       „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands gewahrt werden kann. Bisher durfte der
       BND nur den Datenverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland
       kontrollieren.
       
       Künftig muss das Kanzleramt bestimmen, welche „Telekommunikationsnetze“
       überwacht werden dürfen. Es darf auch nicht der gesamte Datenverkehr
       gespeichert werden, vielmehr ist nur eine Filterung anhand von
       „Suchbegriffen“ (Selektoren) zulässig, wobei es sich oft um
       Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen handelt. Diese Beschränkungen gelten
       aber nur, wenn die Überwachung „vom Inland aus“ erfolgt; wird etwa der
       afghanische Datenverkehr von Afghanistan aus überwacht, muss das Kanzleramt
       nicht zustimmen.
       
       ## Beanstandungen und Stichproben
       
       Der Entwurf erlaubt auch den Austausch abgefangener Daten mit anderen
       Staaten, etwa den USA. Über die Kooperationsvereinbarung muss zwar das
       Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags informiert werden.
       Seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich.
       
       Im Frühjahr 2015 war zunächst bekannt geworden, dass der BND millionenfach
       NSA-Selektoren eingesetzt und dabei auch EU-Institutionen überwacht hatte.
       Später wurde öffentlich, dass sogar EU-Partner überwacht worden waren.
       
       Dies sollte eigentlich verboten werden. Doch nun wird die Überwachung von
       EU-Einrichtungen, EU-Staaten und EU-Bürgern im Ausland möglich bleiben –
       unter anderem bei Vorgängen von „besonderer Relevanz für die Sicherheit der
       Bundesrepublik Deutschland“.
       
       Für den Schutz der EU-Partner soll in Karlsruhe ein neues Kontrollgremium
       eingerichtet werden, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt
       besteht. Es kann Maßnahmen nachträglich beanstanden, aber auch Stichproben
       machen. Das „Unabhängige Gremium“ soll mindestens alle drei Monate tagen.
       
       28 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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