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       # taz.de -- Jurareferendarinnen in Bayern: Kopftuchverbot ist unzulässig
       
       > Muslimische Jurastudentinnen dürfen in Bayern während ihres
       > Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Einem Gericht
       > zufolge ist das illegal.
       
   IMG Bild: Bei Klägerinnen ist das Kopftuch erlaubt: die klagende Studentin im Gerichtssaal
       
       Augsburg dpa | Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für
       Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am
       Donnerstag einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im
       sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage
       erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch
       tragen dürfe (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Bayern kündigte umgehend
       Berufung an.
       
       Das Münchner Oberlandesgericht, das die Frau eingestellt hatte, hatte sich
       bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von
       2008 orientiert. Danach müssen Referendarinnen beispielsweise im
       Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten. Die
       Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in
       die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe.
       
       Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, Rechtsmittel
       beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen zu wollen. „Wir
       können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte Bausback. „Jede Partei,
       jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten
       Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die
       Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen
       können.“ Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten.
       
       Die 25 Jahre alte Studentin sieht sich als diskriminiert und stigmatisiert.
       Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2.000 Euro Schmerzensgeld
       gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist
       solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.
       
       Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern
       einmalig, bislang habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben.
       In Berlin war kürzlich eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin mit einer Klage
       gescheitert. Derzeit befasst sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH)
       mit der Frage, ob das Tragen eines Kopftuch am Arbeitsplatz zulässig ist.
       Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
       
       30 Jun 2016
       
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