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       # taz.de -- AKW-Abschaltungen nach Fukushima: Kein Schadenersatz für Eon
       
       > Nach Fukushima musste Eon zwei AKW zeitweise vom Netz nehmen. Das kostete
       > hunderte Millionen Euro, die der Konzern nun zurückhaben will. Ein
       > Gericht wies das ab.
       
   IMG Bild: Lieferte drei Monate lang keinen Profit: Eon-Atomkraftwerk Isar
       
       Hannover dpa | Der Energiekonzern Eon hat trotz der Zwangspause zweier
       Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf
       Schadenersatz. [1][Das Landgericht Hannover] wies am Montag eine Klage über
       rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekonzern
       gegen den damaligen Verwaltungsakt vor ein Verwaltungsgericht hätte ziehen
       müssen.
       
       Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgericht nicht veranlasst,
       über Schadenersatzfragen inhaltlich zu entscheiden. Denn eine
       Schadenersatzpflicht entfalle, „wenn der Verletzte vorsätzlich oder
       fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels
       abzuwenden“.
       
       Im Kern folgte die 19. Zivilkammer unter Vorsitz von Martin Schulz damit
       dieser Linie: Eon habe damals nicht das Naheliegende versucht, nämlich vor
       das Verwaltungsgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im
       Nachhinein auch nicht beschweren. Ein Sprecher des Eon-Konzerns sagte: „Wir
       prüfen die Entscheidung des Gerichts.“ Eon sehe seinen verlangten
       Schadenersatzanspruch im Einklang mit der höchstrichterlichen
       Rechtssprechung am Bundesgerichtshof BGH, daher sei „eine
       Berufungseinlegung wahrscheinlich“, teilte er mit.
       
       Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorunglücks an
       der japanischen Ostküste sieben deutsche Meiler herunterfahren lassen. Nach
       dem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem
       endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für
       die übrigen Anlagen bis Ende 2022.
       
       Geklagt in Hannover hatte die inzwischen in PreussenElektra umbenannte
       Tochter Eon Kernkraft GmbH. Sie wandte sich gegen die von Bayern und
       Niedersachsen 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der
       Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche
       gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesrepublik.
       
       ## Zumutbarer Gang zum Gericht
       
       Das Urteil des Gerichts steht vor dem Hintergrund einer politischen
       Gemengelage über das Für und Wider und die Sicherheit der Atomkraft. Die
       Kammer argumentiert, dass Eon die aufschiebende Wirkung mit dem Gang zum
       Verwaltungsgericht durchaus zumutbar gewesen sei: „Für die betroffenen
       Kernkraftwerke lagen Betriebsgenehmigungen vor.“ Erst kurz vor der
       Fukushima-Katastrophe sei eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke
       beschlossen worden. „Die Klägerin trägt zudem selbst vor, die Situation der
       deutschen Kernkraftwerke sei mit der in Japan nicht vergleichbar.“
       
       Die Kammer ließ daher auch das Argument nicht gelten, dass der öffentliche
       Druck damals zu groß gewesen sei, um ein Weiterlaufen der Meiler
       durchzuziehen. Atomkraft sei in Deutschland schon immer umstritten, was Eon
       auch gewusst habe.
       
       Eon dagegen sieht sich bei Isar 1 und Unterweser enteignet und verlangt
       daher eine Entschädigung. „Ich erwarte Gerechtigkeit“, hatte Konzernchef
       Johannes Teyssen im Frühjahr zu den Atomklagen bei der Vorlage seiner
       Jahreszahlen gesagt. Diese waren – nicht zuletzt wegen der Folgen der
       Energiewende – tiefrot. Die deutschen Energiekonzerne kämpfen seit dem
       Start des Atomausstiegs um neue Geschäftsmodelle.
       
       4 Jul 2016
       
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