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       # taz.de -- Das war die Woche in Berlin I: Sehschwäche auf rechtem Auge
       
       > Wegen Mordes an Luke Holland wurde Rolf Z. zu einer Haftstrafe von elf
       > Jahren und sieben Monaten verurteilt. War Z. ein Rassist?
       
   IMG Bild: Anwalt Daimagüler und die Eltern Rita und Philip Holland sind überzeugt: Das war Rassismus
       
       Hitlerbüste, Bild der NS-Führungsriege, Karte des deutschen Reichs – all
       das fanden Behörden in der Wohnung von Rolf Z. Eines konnte ihm dennoch
       nicht nachgewiesen werden: ein rassistisches Tatmotiv. Das Berliner
       Landgericht verurteilte den 63-jährigen Z. wegen Mordes an dem Briten Luke
       Holland zu elf Jahren und sieben Monaten Haft. Im September vergangenen
       Jahres hatte Z. den 31-Jährigen in Neukölln mit einer Schrotflinte
       erschossen.
       
       Während des Prozesses wurden materielle Beweisstücke um Hinweise auf die
       politische Einstellung des Täters ergänzt. Unmut über englisch- und
       spanischsprachige Gäste in der Kneipe Del Rex, vor der er Holland tötete,
       soll er geäußert haben. Er soll sich zudem darüber beschwert haben, dass es
       immer weniger „deutsche Kneipen“ geben würde.
       
       Dass der Name Rolf Z. auch im Fall des im Jahr 2011 ebenfalls in Neukölln
       ermordeten Burak B. auftaucht, warf zusätzliche Fragen auf. Die „Initiative
       für die Aufklärung des Mordes an Burak B.“ beobachtete den Holland-Prozess
       penibel. Weil die Eltern des Getöteten Beweise genug sahen, blieben sie bei
       der Überzeugung: Ihr Sohn musste sterben, weil er kein Deutscher war.
       
       ## Weil es einen Rechtsstaat gibt
       
       Das Gericht jedoch befand anders. Weil Rolf Z. sein Schweigen nicht
       gebrochen habe, bleibe ungewiss, ob er aus rassistischen Motiven tötete.
       Weil es einen Rechtsstaat gebe, könne man nur auf der Basis von Tatsachen
       und keinesfalls von Spekulationen urteilen, betonte Richter Bernd Miczajka.
       Trotzdem beklagen die Prozessbeobachter von der Initiative auf ihrer
       Website ein „Nicht-Ernstnehmen, Entpolitisieren und Verharmlosen“ möglicher
       politischer Motive.
       
       Dabei geht es ihnen nicht um den Rechtsstaat an sich, sondern darum, dass
       dieser spätestens seit Bekanntwerden der NSU-Morde unter dem Verdacht
       steht, eine Sehschwäche auf dem rechten Auge zu haben. Mehmet Daimagüler,
       Anwalt der Eltern von Holland und auch von Nebenklägern im NSU-Prozess,
       schrieb deshalb auf Facebook: „Diese Verhandlung ist zu Ende. Der Kampf
       geht weiter.“
       
       16 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Volkan Agar
       
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