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       # taz.de -- Integrationsgesetz beschlossen: Kontroverses Flüchtlingspaket
       
       > Arbeitsplatzmaßnahmen, Integrationskurse, Vorschriften zur Wohnungswahl:
       > Das Integrationskonzept ist vielschichtig. Die Länder bekommen 7
       > Milliarden Euro.
       
   IMG Bild: Im Sommer kamen hunderttausende Flüchtlinge, wie hier am Düsseldorfer Bahnhof, in Deutschland an
       
       Berlin afp | Der Bundestag hat das Integrationsgesetz der großen Koalition
       beschlossen. Die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition
       verabschiedete Neuregelung enthält Maßnahmen zur besseren Eingliederung von
       Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, aber auch Auflagen und Sanktionen. Soweit
       Flüchtlinge auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, können ihnen die
       Behörden den Wohnort vorschreiben – oder bestimmte Orte für tabu erklären.
       Damit soll der Bildung sozialer Brennpunkte entgegen gewirkt werden.
       
       Um den Flüchtlingen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden
       unter anderem 100.000 Beschäftigungsgelegenheiten geschaffen. Zugleich
       werden die Integrationskurse verpflichtend, sonst drohen den Migranten
       Leistungskürzungen. Flüchtlinge erhalten außerdem eine Bleibegarantie
       während einer dreijährigen Ausbildung sowie ein Aufenthaltsrecht für zwei
       weitere Jahre bei einer Beschäftigung nach dem Berufsabschluss.
       
       Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD),
       bezeichnete das Integrationsgesetz im Bundestag als „Riesenschritt“.
       Neuankömmlinge könnten nun schneller auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
       Fuß fassen. „Es ist ein guter Tag für die Integration, weil wir aus der
       Vergangenheit gelernt haben.“ Allerdings bedauerte sie, dass in dem Gesetz
       die genaue Definition der „guten Bleibeperspektive“ fehle, die ein
       wichtiges Kriterium für den Zugang von Flüchtlingen zu Sprachkursen und
       Leistungen zur Ausbildungsförderung sei.
       
       Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sabine Weiss (CDU),
       erklärte, das Integrationsgesetz stelle „das Fordern und Fördern in den
       Mittelpunkt“. Die Flüchtlinge seien gefordert, Integrationsangebote auch
       anzunehmen. „Das ist der richtige Weg“, fügte sie hinzu.
       
       Die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer sprach angesichts von
       Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht dagegen von einem
       „Etikettenschwindel“. Auch Sabine Zimmermann von der Linkspartei übte in
       ihrer Rede scharfe Kritik. „Das ist ein Ausgrenzungsgesetz für Menschen,
       die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen“, sagte sie.
       
       ## Kompromiss bei den Kosten
       
       Bei der Aufteilung der Milliardenkosten für die Integration haben sich Bund
       und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. Die Länder sollen in den
       kommenden drei Jahren insgesamt sieben Milliarden Euro zusätzlich erhalten,
       wie die Bundesregierung am Donnerstag nach einem Treffen von
       Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder
       mitteilte. Die Zusage bleibt aber hinter den Forderungen vor allem
       SPD-regierter Länder zurück.
       
       Der Bund wird den Ländern den Angaben zufolge für die Jahre 2016, 2017 und
       2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro
       zur Verfügung stellen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte
       der Süddeutschen Zeitung, die Pauschale sei für die Integration „frei
       verwendbar“. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte
       ursprünglich nur nachgewiesene Kosten ersetzen wollen.
       
       Außerdem bekommen die Länder zweckgebundene Mittel von jeweils 500
       Millionen Euro für 2017 und 2018 für den sozialen Wohnungsbau. Dafür werde
       ein neuer Verteilungsschlüssel von der Bauministerkonferenz entwickelt,
       teilte die Bundesregierung mit. Zunächst soll die Verteilung nach dem
       Königsteiner Schlüssel erfolgen, der Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl
       der Länder berücksichtigt.
       
       Die Integrationspauschale werde zusätzlich zur bereits vereinbarten
       Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für die Unterkunft in Höhe
       von 2,6 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 gezahlt,
       erklärte die Bundesregierung. Dieser Betrag werde über eine entsprechende
       Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben.
       Bis Mitte 2018 soll unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung in der
       Flüchtlingskrise eine Anschlussregelung vereinbart werden.
       
       8 Jul 2016
       
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