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       # taz.de -- Doppelstaatler in der Türkei: Deutschland hilft Deutschen nicht
       
       > Die Türkei betrachtet Deutschtürken vor allem als Türken. Das deutsche
       > Konsulat in der Türkei bietet ihnen keine Hilfe an.
       
   IMG Bild: Vorsicht beim Reisen, Deutschtürken: Bei „hoheitlichen Maßnahmen“, wie Festnahmen durch die Polizei, gibt es keine Hilfe vom Konsulat
       
       Freiburg taz | Deutschtürken mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten bei
       Reisen in die Türkei besonders vorsichtig sein. Sie können nämlich nicht
       mit deutschem konsularischen Schutz gegen „hoheitliche“ Maßnahmen des
       Staats rechnen. Darauf macht das Auswärtige Amt (AA) in einem „aktuellen
       Hinweis“ auf seiner Webseite aufmerksam.
       
       Als mögliche Maßnahme werden derzeit nur „Reisebeschränkungen bei der
       Ausreise“ genannt. Der frühere Hinweis auf die sofortige Einziehung zum
       Militärdienst wurde gestrichen. Eine mögliche Verhaftung von
       (vermeintlichen) Aktivisten der Gülen-Bewegung wird vom AA nicht
       angesprochen, dürfte aber eine reale Gefahr sein.
       
       Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland inhaftiert wird, kann er
       verlangen, dass die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat
       benachrichtigt werden. Das ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen. Die
       Diplomaten können den Deutschen dann besuchen und ihm schreiben. Sie können
       sich für ordentliche Haftbedingungen einsetzen, den Kontakt zu Angehörigen
       herstellen und einen geeigneten Anwalt empfehlen. Konsulatsbeamte können
       freilich nicht auf das Strafverfahren selbst einwirken oder gar die
       Entlassung bewirken.
       
       Diesen konsularischen Schutz gewährt die Bundesrepublik auch
       Doppelstaatlern. Nur im Land der anderen Staatsangehörigkeit – also zum
       Beispiel in der Türkei – ist dies meist nicht möglich. Denn der türkische
       Staat sieht Deutschtürken zunächst als Türken und nicht als Deutsche. Sie
       verbittet sich daher die konsularische Einmischung Deutschlands. Das ist
       international üblich.
       
       Bei Notlagen, die nicht aus hoheitlichen Maßnahmen des türkischen Staates
       resultieren, können natürlich auch Doppelstaatler in der Türkei deutsche
       konsularische Hilfe bekommen, etwa bei Krankheiten, Unfällen oder wenn
       einer der Reisenden unterwegs verstirbt.
       
       Nach dem Zensus 2011 hatten in Deutschland 4,3 Millionen Menschen eine
       doppelte Staatsangehörigkeit. Davon besaßen rund 530.000 Personen neben der
       deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit. Die Deutschtürken waren
       nach Deutschpolen (690.000) und Deutschrussen (570.000) die drittgrößte
       Gruppe unter den Doppelstaatlern.
       
       26 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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