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       # taz.de -- Kommentar Demonstrationsfreiheit: Pro Erdoğan ohne Erdoğan
       
       > Der türkische Präsident durfte nicht auf der Demo in Köln sprechen. Dabei
       > sollte der Rechtsstaat gerade in nervöser Zeit seine neutrale Stärke
       > zeigen.
       
   IMG Bild: Demo mit Videoscreen, aber ohne Direktübertragung in die Türkei
       
       Man darf in Deutschland gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip
       Erdoğan demonstrieren, auch wenn er ein „wichtiger Partner“ der Kanzlerin
       ist. Umgekehrt darf man auch für Erdoğan demonstrieren, selbst wenn dieser
       gerade die Demokratie in der Türkei abschafft.
       
       Es ist das Wesen der Demonstrationsfreiheit, dass sich der Staat nicht in
       die Inhalte der Kundgebung einmischt, solange die Gesetze beachtet werden.
       Eine solche Einmischung war aber das Verbot, Erdoğan per Videobotschaft zu
       den Kölner Pro-Demonstranten sprechen zu lassen. Die Kölner Polizei hat
       dies verboten, da eine Zuschaltung die Anhänger aufstacheln und zu
       Straftaten führen könnte.
       
       Zulässig sind solche Demo-Auflagen eigentlich nur, wenn es tatsächliche
       Anhaltspunkte gibt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Die
       Kölner Polizei konnte allerdings keine Indizien nennen, dass Erdoğan in der
       geplanten Videorede zu Gewalt oder Einschüchterung aufrufen wollte. Eine
       Klage gegen das Verbot hätte also Erfolg haben müssen. Doch das Kölner
       Verwaltungsgericht erklärte, dass die Versammlungsfreiheit nicht die
       Liveübertragung eines Politikers aus dem Ausland schütze. Das
       Bundesverfassungsgericht war damit einverstanden.
       
       Das ist schwach. Ein Veranstalter einer Demonstration kann Inhalt und
       Ablauf einer Versammlung selbst bestimmen. Dazu gehört auch, wer wie redet.
       Ob der Redner vor Ort ist, zugeschaltet wird oder ob das Vermächtnis eines
       Toten eingespielt wird, bestimmt der Veranstalter. Wenn jemand Edward
       Snowden oder Barack Obama zuschalten will, ist das sein gutes Recht. Nichts
       anderes kann für Erdoğan gelten.
       
       Den deutsch-türkischen Demonstranten wurde hier in einer symbolisch
       wichtigen Frage der Rechtsschutz verweigert. Dabei sollte der Rechtsstaat
       gerade in nervöser Zeit seine neutrale Stärke für alle zeigen.
       
       31 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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