# taz.de -- Streit um Kind von indischer Leihmutter: Deutscher Pass für deutsches Kind
> Der Sohn eines Deutschen und einer indischen Leihmutter darf einen
> deutschen Pass haben, urteilte ein Gericht. Das hatten die Behörden
> bislang abgelehnt.
IMG Bild: Für den Pass ist das Kindeswohl entscheidender als die biologische Elternschaft
Münster dpa | Der deutsche Pass bleibt einem Kind aus einer internationalen
Regenbogenfamilie nicht weiter verwehrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz am
Verwaltungsgericht Köln gekippt.
Der Kläger, ein sechsjähriger Junge, wurde 2010 von einer indischen
Leihmutter geboren. Der Vater lebt mit seinem eingetragenen Lebenspartner
und mittlerweile fünf weiteren Kindern in Israel. Da er deutscher
Staatsbürger ist, fordert er für seinen Sohn ebenfalls einen deutschen Pass
(Az.: 19 A 2/14).
Die deutschen Behörden hatten das mit Verweis auf die Rechtslage bislang
abgelehnt. Demnach wäre der Ehemann der Leihmutter in Indien der rechtliche
Vater. Diese Sicht hatte das Verwaltungsgericht Köln in der ersten Instanz
bestätigt.
Für das OVG war aber entscheidend, dass ein Familiengericht in Israel im
vergangenen Jahr den Vater des Klägers als Erzeuger anerkannt hatte. Was
die Richter in Münster ebenfalls bei ihrer Entscheidung berücksichtigten:
Das Kind lebt nachweislich in einem für ihn positiven Familien-Umfeld.
14 Jul 2016
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