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       # taz.de -- Justiz in der Ukraine: Ruslan Kozaba ist wieder frei
       
       > Der Journalist hatte dazu aufgerufen, nicht in der Ostukraine zu kämpfen.
       > Ein Berufungsgericht kippt die Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft.
       
   IMG Bild: Wieder frei: Der Journalist Ruslan Kozaba
       
       Kiew taz | Das Berufungsgericht in der westukrainischen Stadt
       Ivano-Frankiwsk hat den Journalisten Ruslan Kozaba am Donnerstag frei
       gesprochen. Kozaba hatte dazu aufgerufen, einer Mobilisierung für die
       Streitkräfte nicht nachzukommen. Dafür war er zu dreieinhalb Jahren Haft
       verurteilt worden. Kozaba konnte das Gerichtsgebäude als freier Mensch
       verlassen.
       
       Kozabas Anwältin Tetjana Montjan erklärte gegenüber der taz, dass das
       Gericht lediglich seine Entscheidung vorgetragen habe. Die Begründung werde
       erst dann klar sein, wenn der gesamte Text der Entscheidung vorliege. Das
       Urteil wird von der Nachrichtenagentur „Ukrinform“ so zitiert: „Das
       Gerichtsverfahren gegen Ruslan Kozaba ist angesichts der Tatsache, dass ein
       Straftatbestand nicht erfüllt ist, einzustellen. Er ist auf der Stelle zu
       entlassen.“
       
       „Das Gericht hat unserer Berufung statt gegeben und das Ansinnen der
       Staatsanwaltschaft vollständig abgelehnt, das Urteil im puncto Landesverrat
       zu revidieren. Recht bekommen hat Kozaba überdies in dem Punkt Verhinderung
       der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine“, erklärte Tetjana Montjan.
       
       Das Berufungsgericht von Iwano-Frankiwsk hob ein Urteil des Stadtgerichtes
       von Iwano-Frankiwsk vom 12. Mai 2016 auf. Dieses hatte Kozaba in der ersten
       Instanz wegen Landesverrates für nicht schuldig erklärt, ihn aber wegen
       Verhinderung der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine zu dreieinhalb
       Jahren Haft verurteilt.
       
       ## Anstößiger Werbefilm
       
       Der Punkt „Die Verhinderung der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine“ ist
       im ukrainischen Recht relativ neu. Er wurde erst im August 2014 in das
       Strafrecht aufgenommen und sieht Haftstrafen von fünf bis zu acht Jahren
       vor. Kozaba war aufgrund dieses Artikels verurteilt worden, weil er im
       Januar 2015 einen Werbefilm unter dem Titel „Ich bin gegen die
       Mobilisierung“ veröffentlicht hatte. Darin sprach er davon, nicht zur Armee
       gehen zu wollen.
       
       „Die Mobilisierung wird ausgerufen, wenn im Land der Kriegszustand
       herrscht. Ich ziehe es vor, zwei bis fünf Jahre im Gefängnis zu sitzen, als
       in den Bürgerkrieg zu ziehen und meine Mitbürger zu töten“, sagte Kozaba in
       seiner Video-Botschaft.
       
       Kozaba war im Februar 2015 vom ukrainischen Sicherheitsdienst SBU
       festgenommen worden. Nach seiner Freilassung sagte Kozaba in einem
       Telefon-Interview gegenüber der taz mit, dass er nun eine Entschädigung von
       den Strafverfolgungsbehörden fordern werde.
       
       „Ich werde eine Beschwerde und einen Antrag auf Wiedergutmachung für
       illegale Haft, illegale Verurteilung sowie gefälschte Zeugenaussagen
       einreichen. Aber nichts wird mir die 524 Tage ersetzen, die ich hinter
       Gittern verbracht habe“, sagte Kozaba. Er wolle in Iwano-Frankiwsk bleiben
       und weiterhin als Journalist tätig sein.
       
       Aus dem Russischen: Irina Serdyuk
       
       14 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Grigori Pyrlik
       
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