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       # taz.de -- Ausnahmezustand in der Türkei: Grundrechte eingeschränkt
       
       > Der Ausnahmezustand gibt Erdoğan in etwa die Befugnisse, die er mit dem
       > angestrebten Präsidialsystem auf Dauer hätte.
       
   IMG Bild: L'état, c'est il: Erdogan kann jetzt durchregieren
       
       Istanbul taz | Der Ausnahmezustand in der Türkei wurde nach Artikel 120 der
       Verfassung verhängt. Als Grundlage dafür nennt diese „weite Gewaltakte zur
       Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Diese sieht
       Präsident Erdoğan durch den [1][Putschversuch vom 15. Juli], der nach
       Meinung der Regierung nach wie vor nicht zu Ende ist, gegeben.
       
       Der jetzt verhängte Ausnahmezustand soll für drei Monate gelten. Der
       stellvertretende Ministerpräsident und Regierungssprecher Numan Kurtulmuş
       sagte am Donnerstag, die Regierung gehe aber davon aus, bereits nach 45
       Tagen wieder zur Normalität zurückkehren zu können.
       
       Wichtigster Punkt für Erdoğan ist, dass er nun per Dekret durchregieren
       kann. Die Dekrete erlangen sofort Gesetzeskraft, werden später vom
       Parlament mit einfacher Mehrheit bestätigt und können nicht vor dem
       Verfassungsgericht angefochten werden. Damit hat Erdoğan in etwa die
       Machtfülle, die er mit seinem Präsidialsystem auf Dauer anstrebt.
       
       Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte
       eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die
       Versammlungsfreiheit – keine oppositionellen Demonstrationen mehr –, die
       Unversehrtheit der Wohnung – es können jederzeit Hausdurchsuchungen ohne
       richterlichen Beschluss durchgeführt werden –, die Pressefreiheit –
       Zeitungen und Rundfunk können geschlossen oder zensiert werden – und die
       Bewegungsfreiheit. Aus- oder Einreise können verboten oder eingeschränkt
       werden, was schon jetzt bei bestimmten Gruppen geschieht.
       
       Der Ausnahmezustand ist weniger restriktiv als das Kriegsrecht und wird
       auch nicht vom Militär, sondern von zivilen Provinzgouverneuren
       durchgesetzt.
       
       21 Jul 2016
       
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