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       # taz.de -- Grundsatzurteil zum Streikrecht: Fraport gewinnt gegen Vorfeldlotsen
       
       > Ein Streik der GdF habe gegen die Friedenspflicht verstoßen, urteilt das
       > Arbeitsgericht. Der Frankfurter Flughafen beklagt 5,2 Millionen Euro
       > Einnahmeverluste.
       
   IMG Bild: Ein Follow-Me-Fahrzeug der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen. Das Arbeitsgericht wollte der Meinung der GdF jedoch nicht folgen
       
       Erfurt dpa | Der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kommt ein Verstoß
       gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Streik am Frankfurter
       Flughafen teuer zu stehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wertete [1][den
       Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012] am Dienstag als
       rechtswidrig, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem
       Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen.
       
       Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer
       Schadenersatzklage des Flughafenbetreibers Fraport statt (1 AZR 160/14).
       Fraport bezifferte die Forderung für Einnahmeverluste durch Hunderte
       ausgefallene Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro.
       
       „Der von der GdF getragene, als einheitliche und unteilbare Handlung zu
       beurteilende Streik war rechtswidrig“, heißt es in der BAG-Entscheidung.
       Der Einwand der GdF, sie hätte den Streik auch ohne die der Friedenspflicht
       unterliegenden Forderungen geführt, sei „unbeachtlich“.
       
       Das Grundsatzurteil zum Streikrecht kann nach Einschätzung von Fachleuten
       Auswirkungen auf Arbeitskämpfe auch anderer Gewerkschaften haben.
       Schadenersatzzahlungen von Gewerkschaften für die Folgen von Arbeitskämpfen
       sind bisher in Deutschland eher die Ausnahme.
       
       ## Existenz der GdF nicht in Gefahr
       
       Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische
       Landesarbeitsgericht festlegen. Fraport nehme die Entscheidung zur
       Kenntnis, werde sie jedoch bis zur Vorlage der schriftlichen
       Urteilsbegründung nicht kommentieren, sagte ein Unternehmenssprecher auf
       Anfrage. Die Existenz der Gewerkschaft sei durch den verlorenen
       Rechtsstreit nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas. Die
       Gewerkschaft vertritt bundesweit knapp 4.000 Mitglieder.
       
       Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin,
       die ebenfalls geklagt hatten, verneinten die Bundesarbeitsrichter nach
       mehrstündiger Verhandlung, die zeitweise unterbrochen war. Gewerkschaften
       können nach einem BAG-Urteil von 2015 nicht für Folgekosten haftbar gemacht
       werden, die bei nicht direkt bestreikten Unternehmen entstehen.
       
       Die Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung hatten in der Verhandlung
       gewarnt, das Streikrisiko für Gewerkschaften zu erhöhen. „Es sollte nicht
       sein, dass man für eine relativ nebensächliche Forderung, die
       möglicherweise rechtlich angreifbar ist, ein hohes Risiko bei Streiks
       eingehen muss“, sagte der Anwalt der GdF, Dirk Vogelsang.
       
       26 Jul 2016
       
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