# taz.de -- Verfügung gegen FPÖ-Zeitschrift „Aula“: KZ-Überlebende keine „Landplage“
> Die rechtsextreme österreichische Zeitung diffamierte Holocaust-Opfer.
> Die Staatsanwaltschaft fand das okay – ein Gericht hat jetzt anders
> entschieden.
IMG Bild: Im KZ Mauthausen bei Linz sind zwischen 1938 und 1945 100.000 Menschen ums Leben gekommen
Wien taz | Entlassene KZ-Häftlinge dürfen nicht mehr als „Landplage“ oder
„Massenmörder“ verunglimpft werden. Mit dieser einstweiligen Verfügung vom
5. August verbietet das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz der
rechtsextremen Zeitschrift Aula, ihre in einem 2015 erschienenen Artikel
erhobenen pauschalen Vorwürfe gegen Nazi-Opfer des KZ Mauthausen zu
wiederholen.
Das ist ein Erfolg der Beharrlichkeit des Grünen Bildungssprechers Harald
Walser, der gemeinsam mit acht KZ-Überlebenden die Aula wegen
Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung geklagt hat. Die Grazer
Staatsanwaltschaft hatte noch im vergangenen Dezember ein Verfahren mit der
[1][seltsamen Begründung] eingestellt, der Vorwurf sei nachvollziehbar, da
auch Kriminelle in Mauthausen inhaftiert gewesen seien. Der einschlägig
bekannte Aula-Autor Manfred Duswald hatte geschrieben: „Raubend und
plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der
‚Befreiung‘ leidende Land“.
Das Verbot, diese Vorwürfe zu wiederholen, ist nur eine erste
medienrechtliche Verfügung. Ob das Gericht die zivilrechtliche Klage
annimmt, ist noch nicht entschieden. Walser zeigt sich aber gegenüber der
taz zuversichtlich. Er habe Vertrauen in die Justiz.
Das Grazer Gericht sieht in seiner Begründung die Sache ganz anders als die
Staatsanwaltschaft: „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen
keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten
Straftaten allen befreiten Mauthausen-Häftlingen zugerechnet werden.“ Das
müsse so verstanden werden, dass der Autor “die Kriminalität und das Plagen
den im Mai 1945 befreiten KZ-Häftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“ Und
weiter: „Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch
Straftäter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger
Verbrechen zu bezichtigen.“
Harald Walser freut sich, dass die Argumentation der Klagsschrift „zu
hundert Prozent übernommen“ worden sei. Er rechnet allerdings mit einem
Einspruch der Aula-Redaktion. Dafür hat sie 14 Tage Zeit.
15 Aug 2016
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## AUTOREN
DIR Ralf Leonhard
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Die Staatsanwaltschaft Graz findet das nachvollziehbar.