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       # taz.de -- Reiche Städte müssen weiterhin zahlen
       
       > Kommunal-SoliÜber siebzig Städte scheitern vor NRW-Verfassungsgericht mit
       > ihrer Sammelklage
       
       KÖLN taz | Für Daniel Zimmermann, Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein,
       hat der „Kommunal-Soli“ nichts mit Solidarität gemein. „Wir zahlen bereits
       über achtzig Prozent unserer Einnahmen in Solidarumlagen, mit neunzig
       Prozent sind wir überstrapaziert“, erklärt das Stadtoberhaupt. Die Umlage
       verstoße außerdem gegen das Grundgesetz. „Wir ziehen weiter vor das
       Bundesverfassungsgericht“, kündigt der 34-Jährige an.
       
       Das Verfassungsgericht in Münster hat am Dienstag geurteilt, dass der
       „Kommunal-Soli“ in Nordrhein-Westfalen rechtens sei. Damit wiesen die
       Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden ab. Die seit zwei
       Jahren erhobene Umlage ist Teil des sogenannten Stärkungspakts.
       
       Der Deal sieht vor, dass reiche Kommunen mit einer Zahlung von jährlich
       rund 91 Millionen Euro armen Städten dabei helfen sollen, aus dem
       Schuldensumpf herauszukommen. Im Gegenzug verpflichten sich die
       verschuldeten Kommunen zu herben Sparmaßnahmen und einem ausgeglichenen
       Haushalt bis spätestens 2021.
       
       Soli-Hauptzahler ist Monheim am Rhein mit jährlich gut 22 Millionen,
       gefolgt von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit knapp 19 Millionen. Die
       beiden Städte führen den Widerstand an. Für die Kläger verstößt der Soli
       gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. NRWs oberste Richter
       sehen das anders. Die Umlage stünde zwar in einem „problematischen
       Spannungsverhältnis“ zum Grundsatz kommunaler Selbstverantwortung. Doch
       angesichts der desolaten Haushaltslage des Landes sei der Soli
       „ausnahmsweise zulässig“ und „zumutbar“, heißt es in der Urteilsbegründung.
       
       Für Kommunal- und Innenminister Ralf Jäger (SPD) schafft das Urteil
       Rechtssicherheit. Der Soli bewahre finanzschwache Städte und Gemeinden vor
       „akuter Manövrierunfähigkeit“. Jäger verweist darauf, dass außer
       Nordrhein-Westfalen zehn weitere Flächenländer ähnliche Umlagen erheben.
       Dabei verschweigt er, dass die Verschuldung der NRW-Kommunen im
       Bundesvergleich überdurchschnittlich stark gestiegen ist. Claudia Hennen
       
       31 Aug 2016
       
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   DIR Claudia Hennen
       
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