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       # taz.de -- EU-Leitlinien zur Netzneutralität: Internet bleibt diskriminierungsfrei
       
       > Sogar Internetaktivisten sind zufrieden: Das EU-Gremium Berec
       > konkretisiert die Netzneutralität. Auch das „Zero-Rating“ ist jetzt
       > genauer geregelt.
       
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       Freiburg taz | Internetaktivisten sehen die Netzneutralität in der EU
       vorläufig gesichert. „Das ist ein guter Tag für das offene Netz“, erklärte
       etwa Markus Beckedahl von [1][netzpolitik.org]. Grund für die Zufriedenheit
       sind die an diesem Dienstag vorgestellten Leitlinien für Netzneutralität
       des EU-Gremiums Berec.
       
       Schon im November 2015 hatte die EU eine Verordnung beschlossen, die die
       Netzneutralität garantierte und die Bevorzugung oder Benachteiligung
       bestimmter Internetangebote untersagte. Diese Verordnung ist in der ganzen
       EU unmittelbar geltendes Recht.
       
       Es blieben aber Fragen offen. Was gilt zum Beispiel, wennein
       Internetprovider anbietet, dass der Datenstrom eines bestimmten
       Musikstreaming-Diensts nicht auf das vertragliche Datenvolumen angerechnet
       wird? Ist dieses „zero-rating“ zulässig?
       
       Mit solchen praktischen Fragen müssen sich die nationalen
       Regulierungsbehörden befassen, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Um ein
       einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, haben die 28 Behörden (zusammen
       Berec genannt, Body of European Regulators for Electronic Communication)
       gemeinsame Leitlinien erarbeitet. Ein erster Entwurf wurde im Juni
       veröffentlicht, anschließend gab es „Konsultationen“ mit den betroffenen
       Firmen und der Netz-Community. Jetzt stellte Berec die endgültigen
       Leitlinien vor, an die sich die nationalen Behörden halten wollen.
       
       Laut Leitlinie ist Zero-Rating zum Beispiel dann zu verbieten, wenn nach
       Erreichen der Volumengrenze ein bestimmter Streaming-Dienst weiter mit
       voller Leistung gestreamt wird, während alle anderen Internetangebote
       blockiert sind oder gedrosselt werden. Zulässig bleibt Zero-Rating aber
       dann, wenn es für alle Musik-Streaming-Dienste gleichermaßen gilt. Denn
       dann werde der Kunde nicht bevormundet, einen bestimmten Musikdienst zu
       wählen.
       
       30 Aug 2016
       
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