# taz.de -- Grundsatzurteil in Frankreich: Burkini-Verbot ist illegal
> Viele französische Städte haben Burkinis an Stränden verboten. Das
> Oberste Verwaltungsgericht erklärt das nun für unrechtmäßig.
IMG Bild: Keine Kleidung ist mehr eingeschränkt: Frau im Burkini im Meer vor Frankreich
Paris taz | Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht in Paris hat erstmals
eines der sogenannten Burkini-Verbote für unzulässig erklärt. Die mit
Spannung erwartete Entscheidung vom Freitagnachmittag hat eine landesweite
Bedeutung: Es wird zwar zunächst einfach der entsprechende kommunale Erlass
der Gemeinde Villeneuve-Loubet an der Côte d’Azur kassiert, implizit aber
auch alle anderen, mit denen in diesem Sommer an Frankreichs Küsten
Kleidervorschriften der Terrorbekämpfung dienen sollen.
Die Bürgermeister in rund 30 französischen Küstenorten am Mittelmeer hatten
an ihren Stränden das Baden in Kleidung, die dem Säkularismus widerspreche,
verboten, was allgemein als Verbot des Burkini ausgelegt worden ist. In der
Folge waren von kommunalen Polizisten auch Frauen gemaßregelt, die
lediglich ein Kopftuch trugen. Ein solcher Fall am Strand von Nizza, auf
Kamera festgehalten, hatte weltweite Empörung ausgelöst. So wurde der
Streit im Verlauf dieser Woche durch den Übereifer der Beamten in Nizza
geradezu ad absurdum geführt.
Das Gericht betrachtet diese Verbote nun als unhaltbare und gravierende
Beschneidung der Freiheit. Die Richter hielten die von den Gemeinden als
Begründung für ihre Verbote vorgebrachte Störung der öffentlichen Ordnung
durch Ganzkörperbekleidung am Strand nicht für gegeben.
Darüber hinaus ging es auch generell um die Zuständigkeit von Gemeinden für
Verbote von Zeichen religiöser Zugehörigkeit. Es wurden auch politische
Differenzen deutlich. Am Donnerstag widersprachen zwei Ministerinnen dem
Premier Manuel Valls, der sich hinter die Verbote gestellt hatte.
26 Aug 2016
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DIR Rudolf Balmer
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