URI: 
       # taz.de -- Verfassungsschutz: Rechte auf dem Rechtsweg
       
       > Am Dienstag klagten Rechtsextremisten gegen die Aufnahme ihrer Partei in
       > den Verfassungsschutzbericht im Jahr 2013. Ohne Erfolg.
       
   IMG Bild: Kein schöner Anblick: Teilnehmer einer Rechten-Demonstration
       
       Jedes Jahr gibt der Berliner Verfassungsschutz einen Bericht heraus, in dem
       er seine Erkenntnisse über Bestrebungen veröffentlicht, die sich gegen die
       freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Im Bericht tauchen Links-
       wie Rechtsextremisten auf, die Salafisten wie die Scientologen – es ist die
       Liste, in die keiner hinein möchte, auch nicht die Bürgerbewegung Pro
       Deutschland. 2013 wurde die rechtsextremistische Kleinpartei (110
       Mitglieder im Jahr 2015) darin das erste Mal erwähnt.
       
       Obwohl Bernd Palenda, der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, in einem
       Interview mit dem Tagesspiegel die islamfeindliche Truppe als „kleinen
       Haufen“ charakterisierte, der „bei uns nicht ganz oben auf der Agenda
       steht“, hält „Pro Deutschland“ bis heute seinen Platz im Berliner
       Verfassungsschutzbericht.
       
       Gegen die Aufnahme im Jahre 2013 klagten die Rechtsextremisten am Mittwoch
       vor dem Berliner Verfassungsgericht in Person von Günter Czichon. Der
       Berliner Landesvorsitzende überließ das Reden gänzlich seinem Anwalt
       Carsten Pagel. Der trug vor, Pro Deutschland würde keine Ausgrenzung von
       Ausländern betreiben und nicht gegen die Religionsfreiheit agitieren, indem
       die Partei den Islam disqualifiziere.
       
       Vielmehr würde sie die christlichen Werte betonen wollen – nur darum
       engagiere sie sich gegen den Bau von Moscheen und nur diese Botschaft würde
       sie mit dem Piktogramm verbreiten wollen, das eine durchgestrichene Moschee
       zeigt.
       
       „So ein Schild erlaubt wenig Differenzierungen“, erklärt der Anwalt, aber
       es ginge der Partei „um Moscheen als Zeichen eines bestimmten
       Machtanspruches“. Dieser werde insbesondere von großen Moscheen mit
       riesigen Kuppeln und Minaretten demonstriert. „Reichen für die
       Religionsausübung nicht auch kleine Gebetsräume?“
       
       ## Schlagabtausch der Anwälte
       
       Dieses Argument könnte man auch einer wenig ausgelasteten christlichen
       Kirche vorhalten, entgegnete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. Als
       Schutzbehauptung klassifizierte der Leiter des Verfassungsschutzes diesen
       Einwand. Über Mohammed, so sezierte der Vorsitzende Richter das nächste
       Argument für die Aufnahme von Pro Deutschland in den Bericht, schrieben die
       Rechtsextremisten, er hätte „das Pech gehabt, dass es zu seiner Zeit noch
       keine Irrenanstalten gab“.
       
       Er verkündete „keine Offenbarung, sondern offenbarte eine psychische
       Störung.“ „Wenn aber“, so Peters, „schon der Stifter einer Religion als
       geisteskrank dargestellt wird, wie sieht es dann mit seinen Anhängern aus?“
       
       „Mohammed ist keine unproblematische Person“, hält Anwalt Pagel dagegen.
       „Er hat Kinder zur Frau genommen, das hat bis heute Auswirkungen.“ Das
       Gericht überzeugt er damit nicht, es hält die Aufnahme von Pro Deutschland
       in den Verfassungsschutzbericht für richtig, obwohl es den
       Rechtsextremisten auch einen kleinen Sieg zugesteht.
       
       Im Bericht muss der Passus gestrichen werden: „Obwohl sich die Partei immer
       wieder öffentlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt,
       sind die islamfeindliche Ausrichtung der Partei und ihre Forderungen nach
       „Schnellgerichten“ oder der „Rückführung“ von Menschen mit
       Migrationshintergrund mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“
       
       ## Rechtsextremisten müssen Kosten tragen
       
       In der Tat könne bei dem Wort „Schnellgericht“ auch ein
       verfassungsfeindliches „Sonder- oder Ausnahmegericht“ assoziiert werden,
       urteilten die Richter. Doch könne man den Äußerungen nicht entnehmen, dass
       sie das so gemeint habe. Auch sei die Abschiebung von Ausländern nicht
       verfassungswidrig, selbst wenn man sie als „Rückführung“ bezeichne.
       
       Weil das Urteil des Gerichts aber nur geringfügig von der Einschätzung des
       Verfassungsschutzes abweicht, müssen die Rechtsextremisten alle Kosten des
       Rechtsstreites tragen.
       
       7 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenhardt
       
       ## TAGS
       
   DIR Verfassungsschutzbericht
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Pro Deutschland
   DIR Klage
   DIR Verfassungsgericht
   DIR Berlin
   DIR Rigaer94
   DIR Schwerpunkt Neonazis
   DIR Pro NRW
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Rechte Wahlwerber in der Rigaer Straße: Stress mit Ansage
       
       Unterstützer der Partei „Pro Deutschland“ hängen Plakate vor dem
       Hausprojekt Rigaer94 auf. Dabei werden sie von Linken attackiert.
       
   DIR Rechter Aufmarsch am 12. März in Berlin: Breites Bündnis will blockieren
       
       Obskure rechte Gruppen planen eine Demonstration und eine Mahnwache am 12.
       März in Berlin. Linke Gruppen rufen zu Gegenaktionen auf.
       
   DIR Rechte Partei „Pro NRW“: Klarer Fall für den Verfassungsschutz
       
       Die rechtsextreme Partei „Pro NRW“ muss damit leben, dass sie im
       Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Innenminister de Maizière gefällt
       das Gerichtsurteil.