# taz.de -- Videoüberwachung auf Bahnhöfen: Gesichtserkennung ohne Gesetz?
> In Bahnhöfen soll die Polizei nach Verdächtigen suchen – mit
> Biometriefahndung. Ob das rechtlich erlaubt ist, da sind sich
> Polizeirechtler uneinig.
IMG Bild: Kameras gibt es schon. Doch werden die Bilder noch nicht mit Fahndungsdateien abgeglichen
Freiburg taz | Ende August machte Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
einen spektakulären Vorschlag: In Bahnhöfen und auf Flughäfen solle die
Polizei mithilfe von Gesichtserkennungssoftware nach Verdächtigen fahnden.
„Die Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist“,
sagte er damals.
Schon 2006 hat das Bundeskriminalamt einen Modellversuch am Mainzer
Hauptbahnhof durchgeführt. Damals war die Technik noch nicht so weit. Zu
wenige Testpersonen wurden erkannt, vor allem morgens und abends bei
schummerigem Licht. De Maizière hofft nun offensichtlich auf technische
Fortschritte. Das Innenministerium hat bereits eine Projektgruppe
eingerichtet, „um neueste Videoanalysesysteme auf ihren Nutzen zu testen“.
Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist wirklich schon alles erlaubt, was die
Polizei bald können soll? Der Linke-Abgeordnete Andrej Hunko fragte bei der
Bundesregierung nach, welches Gesetz denn den massenhaften Einsatz von
Gesichtserkennungssoftware erlaube.
Die Antwort kam von Innenstaatssekretärin Emily Haber. Sie verwies auf
Paragraf 27 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). „Die Bundespolizei kann
selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen“, heißt es
da. Es geht also um Videoüberwachung. Doch die Aufzeichnung von Bildern ist
etwas anderes als deren Auswertung durch einen Abgleich mit der
Fahndungsdatei.
Das fand auch Andrej Hunko: „Wenn alle Vorübergehenden mit
Polizeidatenbanken gerastert werden, dürfte das zu vielen falschen Treffern
und damit zu vielen falschen Verdächtigungen führen – das ist ein massiver
Grundrechtseingriff, der von diesem Paragrafen wohl kaum gedeckt ist.“
Sicherheitshalber fragte Hunko aber noch beim Wissenschaftlichen Dienst des
Bundestags nach. Resultat: Polizeirechtler sind noch völlig uneinig, ob das
Bundespolizeigesetz derzeit eine Biometriefahndung erlaubt.
Auch Staatssekretärin Haber war weniger vollmundig als ihr Minister. Die
eingerichtete Projektgruppe prüfe durchaus auch einen „Handlungsbedarf“ des
Gesetzgebers.
14 Sep 2016
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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