# taz.de -- Strengere Hartz-IV-Sanktionen geplant: Ohne Leistung keine Leistungen
> Hartz-IV-Empfänger, die ihre Hilfsbedürftigkeit selbst herbeiführen oder
> verschärft haben, sollen künftig erhaltene Leistungen für bis zu drei
> Jahre zurückzahlen.
IMG Bild: Strenger ahnden sollen die Ämter auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern
Berlin afp | Die Bundesagentur für Arbeit will einem Bericht zufolge
schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst
verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre
Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht
verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre
zurückzahlen müssen, [1][berichtete] die Bild unter Berufung auf eine neue
Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der Wert von Essens-Gutscheinen
müsste dann erstattet werden.
Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“
von Hartz-Empfängern. Bisher konnten sie nur zur Rückerstattung gezwungen
werden, wenn sie ihre Notlage selbst verursacht haben – etwa durch den
Verlust ihres Vermögens beim Glücksspiel. Ab sofort solle die
Rückerstattung dem Bericht zufolge auch für jene Fälle gelten, in denen die
Betroffenen während des Hartz-Bezugs nichts tun, um aus ihrer Notlage
herauszukommen oder diese verschärfen.
In der Weisung der BA an die Jobcenter sind dem Bericht zufolge konkrete
Beispiele aufgeführt. Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den
Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz
angewiesen sind, oder Hartz-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen
und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben.
Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich
weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste
möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger
Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten
Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich
weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe.
In solchen Fällen könnten die Jobcenter dem Bericht zufolge künftig für
eine Dauer von bis zu drei Jahren sämtliche Leistungen zurückverlangen. Das
gelte auch für die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
Gutscheine.
2 Sep 2016
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