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       # taz.de -- Strengere Hartz-IV-Sanktionen geplant: Ohne Leistung keine Leistungen
       
       > Hartz-IV-Empfänger, die ihre Hilfsbedürftigkeit selbst herbeiführen oder
       > verschärft haben, sollen künftig erhaltene Leistungen für bis zu drei
       > Jahre zurückzahlen.
       
   IMG Bild: Strenger ahnden sollen die Ämter auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern
       
       Berlin afp | Die Bundesagentur für Arbeit will einem Bericht zufolge
       schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst
       verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre
       Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht
       verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre
       zurückzahlen müssen, [1][berichtete] die Bild unter Berufung auf eine neue
       Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der Wert von Essens-Gutscheinen
       müsste dann erstattet werden.
       
       Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“
       von Hartz-Empfängern. Bisher konnten sie nur zur Rückerstattung gezwungen
       werden, wenn sie ihre Notlage selbst verursacht haben – etwa durch den
       Verlust ihres Vermögens beim Glücksspiel. Ab sofort solle die
       Rückerstattung dem Bericht zufolge auch für jene Fälle gelten, in denen die
       Betroffenen während des Hartz-Bezugs nichts tun, um aus ihrer Notlage
       herauszukommen oder diese verschärfen.
       
       In der Weisung der BA an die Jobcenter sind dem Bericht zufolge konkrete
       Beispiele aufgeführt. Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den
       Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz
       angewiesen sind, oder Hartz-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen
       und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben.
       
       Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich
       weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste
       möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger
       Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten
       Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich
       weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe.
       
       In solchen Fällen könnten die Jobcenter dem Bericht zufolge künftig für
       eine Dauer von bis zu drei Jahren sämtliche Leistungen zurückverlangen. Das
       gelte auch für die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
       Gutscheine.
       
       2 Sep 2016
       
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