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       # taz.de -- Anschlag auf Flüchtlingshaus in Altena: Knast für die Brandstifter
       
       > Ein Feuerwehrmann verübte zusammen mit einem Freund einen Anschlag auf
       > ein von Flüchtlingen bewohntes Haus in NRW. Nun müssen sie in Haft.
       
   IMG Bild: Keine versuchter Mord, urteilten die Richter – Knast gibt's trotzdem
       
       Hagen dpa | Mit Haftstrafen wegen schwerer Brandstiftung ist der Prozess um
       einen Brandanschlag auf ein von syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus im
       nordrhein-westfälischen Altena zu Ende gegangen. Eine Verurteilung der
       beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes lehnte das Hagener Schwurgericht
       am Montag ab. Die Richter hielten sechs Jahre Haft für den angeklagten
       Feuerwehrmann und fünf Jahre Haft für dessen Freund für angemessen und
       ausreichend.
       
       Der 26-jährige Feuerwehrmann war nach Ansicht der Richter die treibende
       Kraft bei der Tat. Der Mann habe nicht gewollt, dass in seiner
       unmittelbaren Nachbarschaft Flüchtlinge einzögen. Seine Freundin habe sogar
       damit gedroht, in diesem Fall aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.
       
       In der Nacht auf den 3. Oktober 2015 sei der 26-Jährige schließlich
       zusammen mit seinem Freund in das Haus der Flüchtlinge geschlichen. Auf dem
       Dachboden habe er Benzin verschüttet und angezündet. Dann sei er nach unten
       geklettert, habe die Luke geschlossen und sei mit seinem Mittäter
       verschwunden.
       
       Vor allem das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass
       die beiden Angeklagten möglicherweise bewusst vermeiden wollten, dass die
       Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten
       entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am
       nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde.
       
       „Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass die Angeklagten auf einen guten
       Ausgang gehofft und diesen auch erwartet haben“, sagte die Vorsitzende
       Heike Hartmann-Garschagen in der Urteilsbegründung.
       
       ## Die Täter sind rechtsextrem
       
       Auf der anderen Seite steht für die Richter fest, dass es sich bei der Tat
       um eine „fremdenfeindliche Attacke“ gehandelt hat. Die beiden Freunde
       hätten eine verfestigte ausländerfeindliche Gesinnung. „Daraus dürfen wir
       aber nicht den zwingenden Schluss ziehen, dass sie auch mit dem Tod der
       Hausbewohner einverstanden gewesen wären“, so die Vorsitzende des
       Schwurgerichts.
       
       Die Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten waren erst
       im Laufe des Verfahrens aufgetaucht, nachdem die beiden Anwälte der
       syrischen Familien noch einmal die Handydaten der Verdächtigen ausgewertet
       hatten. Dabei waren ihnen zahlreiche Bilder und Textnachrichten
       aufgefallen, in denen rechtsradikales Gedankengut verbreitet wurde. Bei der
       Auswertung der Handys durch die Polizei waren diese Dateien nicht erwähnt
       worden.
       
       12 Sep 2016
       
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