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       # taz.de -- Justizminister Heiko Maas zu Paragraf 175: Homosexuelle bald rehabilitieren
       
       > Schon im Mai hatte der Justizminister Entschädigungen für homosexuelle
       > Opfer des Paragrafen 175 versprochen. Im Oktober will Heiko Maas einen
       > Entwurf vorlegen.
       
   IMG Bild: „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren“, findet Heiko Maas
       
       Berlin dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas will die angekündigte
       Rehabilitierung homosexueller Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175
       verurteilt worden waren, in Kürze auf den Weg bringen. „Ich werde noch im
       Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach §
       175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren“, zitiert die Rheinische
       Post aus dem Manuskript der Rede, die der SPD-Politiker am Dienstag zur
       Eröffnung des 71. Deutschen Juristentages in Essen halten wollte.
       
       Maas hatte bereits im Mai eine Rehabilitierung und Entschädigung der
       Betroffenen angekündigt, der Zeitplan für das Unterfangen war bislang aber
       unklar. Zuletzt hatten die Grünen Druck gemacht, eine rasche
       Entschädigungslösung gefordert und dazu einen eigenen Gesetzentwurf in
       Aussicht gestellt.
       
       Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht
       mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden
       noch immer, sagte Maas. „Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen
       bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen.“
       
       Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten
       niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein
       wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden. „Aus heutiger
       Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit
       verfassungswidrig“, betonte Maas. „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft
       haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren.“
       
       Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten
       verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur
       Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils
       mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3.500.
       Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der
       DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.
       
       Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der
       Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive
       Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies
       würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der
       entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die
       Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert
       werden.
       
       13 Sep 2016
       
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