# taz.de -- Prozess um „Fan-Plakat“ beim HSV: All Cops Are Beleidigt
> Ein HSV-Fan steht vorm Amtsgericht, weil er ein Plakat mit der Aufschrift
> ACAB aufgehängt haben soll.
IMG Bild: Vier Buchstaben im Stadion: Eine Meinung für die einen, für andere eine Beleidigung.
HAMBURG taz |Vier Buchstaben sind der Grund, aus dem der 29-jährige H. am
Freitag im Amtsgericht Altona auf der Anklagebank sitzen wird. ACAB – die
Abkürzung für All Cops Are Bastards – stand auf einem Transparent, dass der
Fan des HSV beim Heimspiel gegen den FC Bayern München am 3. Mai 2014 im
Fanblock aufgehängt haben soll. Daneben der Satz: „Hass wie noch nie.“
Die Aufschrift bringe die „fehlende Wertschätzung gegenüber den im Stadion
eingesetzten Polizeibeamten zum Ausdruck“, heißt es von der
Staatsanwaltschaft. Bereits im Februar erging deshalb ein Strafbefehl wegen
Beleidigung gegen den HSV-Anhänger. Bei einem Strafbefehl kommt es nicht zu
einer öffentlichen Hauptverhandlung, sondern das Verfahren wird schriftlich
geführt. Das Gericht verurteilte H. damals zu 1.000 Euro Geldstrafe. Doch
der Beschuldigte legte Einspruch ein – am Freitag findet der Prozess statt.
Der Bochumer Rechtsanwalt Matthias Düllberg hat sich darauf spezialisiert,
Fußballfans zu verteidigen. Er rechne in diesem Fall mit einem Freispruch,
sagt der Experte. Denn sollte H. das Transparent tatsächlich nur aufgehängt
haben, reiche das für eine Verurteilung wegen Beleidigung nicht aus.
Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der
[1][Ausspruch ACAB von der Meinungsfreiheit gedeckt] sei, solange sich der
Satz nicht auf eine konkrete Personengruppe beziehe. Die Parole sei „nicht
von vornherein offensichtlich inhaltslos, sondern bringt eine allgemeine
Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber staatlicher
Ordnungsmacht zum Ausdruck“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Es
bedürfe einer „personalisierenden Adressierung der Parole“.
Der Angeklagte hätte also provozierend mit dem Transparent in Richtung
eines bestimmten Polizisten wedeln müssen, damit es eine Beleidigung
darstelle, erklärt Anwalt Düllberg, der selbst Fan des FC St. Pauli ist.
„Dass sich ein Polizist beleidigt fühlt, reicht nicht aus.“
Dass das Verfahren trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in
Hamburg weiterläuft, hält Düllberg für formal richtig.
Das Transparent hatte beim Spiel gegen Bayern für einen umstrittenen
Großeinsatz der Polizei gesorgt. Die Beamten gingen mit Pfefferspray gegen
die Fans im Block 22c vor, als die sich weigerten, das Plakat abzunehmen.
Ein Mitarbeiter des Fanprojekts kritisiert den Einsatz als „total
übertrieben“. Und sogar der HSV selbst beurteilte das Eingreifen der
Polizei als „zumindest problematisch“. Von dem Pfefferspray seien auch
Unbeteiligte betroffen gewesen, sagt Joachim Ranau, Fanbetreuer des
Vereins.
Allerdings habe es schon vor dem Spiel Konflikte zwischen der Polizei und
einigen Ultras gegeben – insbesondere mit der mittlerweile aufgelösten
Gruppe Chosen Few Hamburg.
Auch wenn die Aufschrift juristisch nicht als Beleidigung zählen sollte,
beim HSV sei sie unerwünscht, sagt Ranau: „Die Stadionordnung verbietet
Transparente, die diskriminierend oder beleidigend sind.“
6 Oct 2016
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## AUTOREN
DIR Andrea Scharpen
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