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       # taz.de -- Privatisierung von Autobahnen: Trassen als Tauschmasse
       
       > Finanzausgleich ist langweilig? Ach was, da wird gepokert, bis die
       > Voraussetzungen für die Privatisierung der Autobahnen endlich geschaffen
       > sind.
       
   IMG Bild: Lohnend: Wer die Autobahn hat, kann kassieren
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung verfolgt mit Hochdruck ihr Ziel,
       Autobahnen mit der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft zu
       privatisieren. Das geht aus einem 15-Punkte-Papier des
       Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, das der taz vorliegt.
       
       An diesem Donnerstag treffen sich Bund und Länder erneut, um ihre
       Finanzbeziehungen neu zu ordnen. Die Verhandlungen sind nötig, denn Ende
       Dezember 2019 läuft das Gesetz über den Finanzausgleich aus. Die
       Neuregelung soll dann bis 2030 gelten.
       
       Gelingt wieder kein Durchbruch, wäre eine Einigung vor der Bundestagswahl
       2017 aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen, sagen Beteiligte. Das soll
       verhindert werden.
       
       Die Länder fordern rund 9,7 Milliarden Euro vom Bund. Der Bund will nach
       taz-Informationen nur 8,5 Milliarden Euro zahlen. Bereits für diese Summe
       stellt er hohe Bedingungen, die das BMF in ihren 15 Punkten aufzählt. Der
       kritischste dürfte der Aufbau einer Bundesfernstraßengesellschaft sein.
       
       Punkt eins im Verhandlungspapier: „Reform der Bundesauftragsverwaltung mit
       Schwerpunkt Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesverwaltung (übrigen
       Bundesfernstraßen optional)“. Es „soll eine unter staatlicher Regelung
       stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft eingesetzt
       werden. Dazu entsprechende Ermächtigungen in Art 90 GG. Eckpunkte für
       Ausgestaltung sind festzulegen“.
       
       ## Ende der Länderhoheit
       
       Die Länder müssten also die Hoheit über die Verwaltung der
       Bundesfernstraßen abgeben, die neue zentralisierte Behörde könnte ohne
       Umwege Filetstücke der Infrastruktur privatisieren.
       
       Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Versicherungskonzernen
       genau diese Anlagemöglichkeit versprochen. Und dafür ist eine Änderung des
       Artikel 90 des Grundgesetzes nötig. Das Bundesverkehrsministerium hat diese
       bereits ausgearbeitet, hält die Pläne bislang aber unter Verschluss. Für
       das Gutachten wurde eine private Kanzlei beauftragt. Warum das Ministerium
       die Aufgabe nicht selbst erledigen konnte, beantwortet es der taz nicht.
       Auch Einblicke in das Gutachten wurden der taz verweigert, die deswegen
       bereits auf Herausgabe klagt.
       
       Auch die Vergabe weiterer Privatisierungsgutachten ist nach Auffassung des
       Ministeriums geheim. Selbst die Auftragnehmer bleiben aus
       „grundrechtsrelevanten Gründen“ unter Verschluss. Verhandelt werden soll
       mit den Ländern nun laut dem Papier des Bundesfinanzministeriums auch der
       „Übergang von Personal- und Sachmitteln“. Hier geht es um Löhne und
       Pensionen von Tausenden von Mitarbeitern, die auf den Bund übertragen
       werden müssten.
       
       Der Aufwand dafür wurde bisher nicht berechnet. Das geht aus einer Anfrage
       der Linken-Abgeordneten Sabine Leidig hervor. Experten taxieren die Kosten
       auf mehrere Milliarden Euro. Doch die Regierung kennt nicht einmal die
       exakte Anzahl der Mitarbeiter, die übernommen werden müssten. Der Zeitdruck
       bei den Verhandlungen ist so hoch, dass selbst innerhalb der
       Bundesregierung kein abgestimmter Entwurf zur Grundgesetzänderung vorliegt.
       Das geht aus einer Antwort von Mittwoch an Leidig hervor, die der taz
       vorliegt. Und aus dem Finanzministerium heißt es, niemand wisse, wie das
       ausgeht.
       
       13 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai Schlieter
       
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