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       # taz.de -- Urteil im Streit um Rundfunk-Apps: „Tagesschau“-App war illegal
       
       > Die ARD hat den Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App verloren.
       > Zeitungsverlage hatten gegen sie geklagt, weil sie den Markt verzerre.
       
   IMG Bild: Zu viel Text? Die „Tagesschau“-App in der Form von 2011 ist verboten
       
       Köln dpa/taz | Der jahrelange Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App ist mit
       einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende
       gegangen. Die „Tagesschau“-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011
       abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte am Freitag das
       Oberlandesgericht Köln (OLG).
       
       Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit
       hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine
       Revision wurde nicht zugelassen.
       
       Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen. Erstinstanzlich hatte
       das OLG Köln die App im Jahr 2013 [1][ursprünglich für rechtmäßig erklärt].
       Die Verleger zogen weiter zum Bundesgerichtshof, der die Entscheidung
       zurück nach Köln verwies. Das jetzige Urteil des Gerichts bezieht sich nur
       auf den einen Tag im Juni 2011, es hat also keine unmittelbaren Folgen.
       
       Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die „Tagesschau“-App, die auch
       umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem
       Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele
       audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von
       Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. Die App ist inzwischen
       weiterentwickelt worden und ARD und Zeitungsverlage verhandeln abseits des
       Prozesses um ihre künftige Form.
       
       Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die
       Entscheidung des OLG Köln. Zwar sei es der ARD unbenommen, eine
       Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet
       dürfe es aber nicht geben, so der BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff
       in Köln.
       
       Der BDZV hofft, dass das Urteil nun auch auf die anderen Nachrichten-Apps
       der ARD ausstrahlt: Sowohl der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) als auch
       der Bayerische Rundfunk (BR) bieten mittlerweile mit RBB24 und BR24 solche
       Mobilanwendungen an.
       
       Die ARD hingegen will die Urteilsgründe und die Ausschöpfung der zur
       Verfügung stehenden Rechtsmittel prüfen. Nicht zufrieden sind deren
       Vertreter mit der Beurteilungsgrundlage, die dem Gericht zur Verfügung
       stand: Die Richter hatten ihre Entscheidung aufgrund von Textausdrucken aus
       der App gefällt. Diese seien aber nicht ausreichend, um die App als Ganze
       zu beurteilen, so der Justiziar des Norddeutschen Rundfunks, Michael Kühn.
       Zugleich bekräftigte Kühn aber die Bereitschaft der ARD mit den Verlagen
       weiter zu verhandeln und Kooperationen einzugehen.
       
       30 Sep 2016
       
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