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       # taz.de -- Entschädigung für Homosexuelle: 30 Millionen für Wiedergutmachung
       
       > Justizminister Maas plant den Beitrag für Schwule ein, die nach dem
       > ehemaligen Paragrafen 175 verurteilt wurden. Ihre Handlungen galten
       > demnach als strafbar.
       
   IMG Bild: Dafür wurde man noch bis 1969 verurteilt
       
       Berlin dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas sieht für die geplante
       Entschädigung von Homosexuellen, die nach dem früheren Paragrafen 175
       verurteilt wurden, einen Umfang von 30 Millionen Euro vor. Die Höhe der
       Entschädigung werde „immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen“, sagte
       der SPD-Politiker der Süddeutschen Zeitung, „etwa der Dauer einer
       Freiheitsstrafe“. Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR
       bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft worden ist der
       Paragraf 175 erst 1994. Die Koalition hat vereinbart, die bislang als
       vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren.
       
       Der Gesetzentwurf, den der Justizminister noch für Oktober angekündigt
       hatte, sehe einen Individualanspruch vor, der „relativ unkompliziert“
       geltend gemacht werden könne. Es werde aber auch eine
       Kollektiventschädigung geben, „um das Leid und Unrecht, das Einzelne
       erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren“. Maas rechnet damit,
       dass noch etwa 5.000 Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen
       könnten.
       
       Zuletzt hatte auch die Unionsfraktion im Bundestag eine Rehabilitierung
       befürwortet und sich damit Forderungen von SPD und Grünen angeschlossen.
       „Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil
       innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft“, hatte
       Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) erklärt. „Das sollten wir zügig
       tun, da die Betroffenen vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen,
       dass sie ihre Rehabilitierung noch erleben.“ In Einzelfällen könne es
       Entschädigungen geben. Sie kämen aber nicht pauschal, sondern nur
       individuell in Betracht.
       
       Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der
       Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive
       Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies
       würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der
       entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die
       Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert
       werden.
       
       9 Oct 2016
       
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