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       # taz.de -- Kongos Ex-Vizepräsident vor Gericht: Schlecht geschmiert
       
       > Jean-Pierre Bemba und sein Verteidigerteam kauften Zeugen und regten sie
       > zu Lügen an. Der Internationale Strafgerichtshof befand sie für schuldig.
       
   IMG Bild: Bemba im März in Den Haag
       
       Berlin taz | Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
       Verteidiger eines Angeklagten verurteilt. Der Kongolese Jean-Pierre Bemba,
       der im März wegen Kriegsverbrechen seiner Truppen in der
       Zentralafrikanischen Republik schuldig gesprochen worden war, wurde am
       Mittwochnachmittag zusammen mit seinen vier Anwälten der „korrupten
       Beeinflussung“ von Zeugen unter Paragraf 70 des Rom-Statuts über
       „Straftaten gegen die Rechtspflege“ für schuldig befunden.
       
       Konkret ging es um 14 Zeugen der Verteidigung, die Bemba entlasten sollten,
       als er zwischen 2010 und 2016 in Den Haag vor Gericht stand. Auf Betreiben
       des Angeklagten hätten zwei der Anwälte zwischen 2011 und 2013 den Zeugen
       ihre Aussagen im Detail vorgegeben und damit letztendlich als Mittäter bei
       Falschaussagen gewirkt. Zeugen seien zum Lügen angeregt und geschmiert
       worden.
       
       Es habe einen „gemeinsamen Plan“ Bembas und zwei seiner Verteidiger
       gegeben, „die Verfahrenskammer zu täuschen“, so der Richter Bertram
       Schmitt. Zwei weitere Anwälte seien nur in Teilen schuldig. Unter anderem
       hätten Zeugen Geschenke oder auch Geld erhalten – mal 600 oder 800 Euro,
       mal 1.300 US-Dollar. Zwei Zentralafrikanern habe man 10 Millionen CFA-Franc
       (über 15.000 Euro) und ein Aufenthaltsrecht in Europa angeboten, damit sie
       im Sinne des Angeklagten aussagen.
       
       Die vier Anwälte waren am 23. und 24. November 2013 während einer
       Verhandlungspause im Bemba-Prozess in einer spektakulären Operation in
       mehreren Ländern festgenommen worden, nachdem die Anklagebehörde wenige
       Tage zuvor Haftbefehle erwirkt hatte, und wurden nach Den Haag überführt.
       Sie blieben nicht in Haft, sondern kamen unter Auflagen frei. Ihr Prozess
       begann am 29. September 2015.
       
       ## Acht Zeugen bestätigten die Vorwürfe
       
       Vor Gericht legte die Anklage Beweise vor, wonach zehn Zeugen insgesamt
       6.155 Euro von Bemba über die Anwälte erhielten. Acht der Zeugen
       bestätigten vor Gericht die Vorwürfe. Die angeklagten ehemaligen
       Verteidiger wiesen im Gegenzug darauf hin, dass auch die Anklagebehörde des
       Strafgerichtshofs Zeugen bezahle oder materiell unterstütze. Außerdem habe
       es keinen Grund zu der Annahme gegeben, dass die Vorgespräche mit den
       Zeugen zu Falschaussagen führen würden.
       
       Das Gericht gab nun im Wesentlichen der Anklage recht. Es gehe nicht darum,
       normales Verteidigerverhalten zu kriminalisieren, sondern um „eindeutiges
       kriminelles Verhalten“ mit dem „Ergebnis schwerer Vergehen gegen die
       Justiz“, so der Richter abschließend: „Das Gericht ist nicht bereit
       zuzulassen, dass seine Verfahren behindert oder zerstört werden.“
       
       19 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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