URI: 
       # taz.de -- Zentrales Register für Samenspender: Auskunftsrecht für Kinder
       
       > Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant ein
       > Samenspender-Register, um Kindern das Recht auf die Kenntnis ihrer
       > Herkunft zu sichern.
       
   IMG Bild: Ein Recht auf Anonymität für Samenspender gibt es nicht
       
       Freiburg taz | Pro Jahr werden in Deutschland mehr als tausend Kinder
       mithilfe von Sperma aus Samenbanken gezeugt. Damit diese Kinder später
       Kontakt zum jeweiligen Samenspender aufnehmen können, will die
       Bundesregierung ein Samenspenderregister einrichten. Ein entsprechender
       Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) liegt der taz
       vor.
       
       Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist vom Grundgesetz
       geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1989 entschieden.
       Dennoch haben sogenannte Spenderkinder häufig Probleme, von den
       Reproduktionskliniken den Namen ihres Erzeugers zu erfahren. Die Kliniken
       beriefen sich darauf, sie hätten den Spendern einst Vertraulichkeit
       zugesagt.
       
       Wie der Bundesgerichtshof 2015 entschied, hat jedoch das Recht des
       Spenderkinds Vorrang. Oft hilft das Urteil dennoch nicht weiter, denn viele
       Kliniken behaupten zudem, sie hätten die Unterlagen längst vernichtet oder
       könnten sie nicht mehr finden.
       
       Damit soll künftig Schluss sein. Gröhes Gesetzentwurf sieht vor, dass der
       Staat ein Samenspenderregister einrichtet. Dort sollen zu jeder Geburt, die
       mithilfe einer Samenbank zustande kommt, der Name und die Adresse des
       Spenders registriert werden. Die Daten sollen gespeichert bleiben, bis das
       Kind sie abgerufen hat. Das „Kind“ kann auch noch im hohen Alter Auskunft
       verlangen: die maximale Speicherfrist beträgt 110 Jahre ab der Geburt.
       
       Samenspender und Mütter sollen künftig vorab über die Speicherung
       informiert werden. Der Spender erhält zudem eine Mitteilung, wenn das Kind
       die Daten abgerufen hat, sodass er beim Versuch einer Kontaktaufnahme nicht
       unvorbereitet ist. Zu einem Kontakt verpflichtet ist er freilich nicht.
       
       Das Register soll in Köln eingerichtet werden, beim Deutschen Institut für
       medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Die seit 1969
       bestehende Behörde hat rund 150 Mitarbeiter und betreut zum Beispiel
       Datenbanken über Arzneimittel und Medizinprodukte. Damit die Bereitschaft
       zur Samenspende künftig nicht leidet, will Gröhe den Samenspendern
       gesetzlich garantieren, dass die Spenderkinder keinen Unterhaltsanspruch
       und auch kein Erbrecht erhalten.
       
       Rechtlich war dies bisher nicht völlig ausgeschlossen, weshalb die
       Zusicherung der Vertraulichkeit in der Praxis so wichtig war. Die
       Organisation der Spenderkinder betont allerdings, dass es ihren Mitgliedern
       nicht um finanzielle Interessen gehe, sondern nur um einen wichtigen Aspekt
       ihrer Identität.
       
       Gröhes Entwurf dürfte noch in dieser Wahlperiode vom Bundestag beschlossen
       werden. Koalitionskonflikte wird es wohl nicht geben, denn schon im
       Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das Recht des Kinds auf Kenntnis
       seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“
       
       Allerdings kann auch künftig jemand nur dann nach seinem Samenspender
       anfragen, wenn er oder sie überhaupt etwas von der Samenspende weiß. Die
       Eltern sind aber auch nach Gröhes Gesetzentwurf nicht verpflichtet, dies
       ihrem Kind mitzuteilen.
       
       31 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Reproduktionsmedizin
   DIR Samenspende
   DIR Hermann Gröhe
   DIR Reproduktionsmedizin
   DIR BGH-Urteil
   DIR Vaterschaft
   DIR Sibylle Lewitscharoff
   DIR Samenspende
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Gerichtsurteil zu Kinderrechten: Samenbank muss Auskunft geben
       
       Es ist ein Urteil für Kinderrechte: Eine Samenbank muss einem Gericht
       zufolge einem minderjährigen Kind Auskunft über seinen leiblichen Vater
       geben.
       
   DIR Register für Samenspender: Plötzlich zählt das Kindeswohl
       
       Ein neues Gesetz soll es Kindern erlauben, den Namen ihres Erzeugers zu
       erfahren. Gute Idee. Nur das Argument ist faul.
       
   DIR Sachbuch zur Reproduktionsmedizin: Kommen und gehen
       
       Bald 40 Jahre nach dem ersten Retortenbaby ist die Reproduktionsmedizin
       viel weiter. Eine Soziologin betrachtet das mit Sorge.
       
   DIR Psychologin über Samenspender-Kinder: „Der Trend geht zur offenen Spende“
       
       Die Psychologin Doris Wallraff begrüßt das Urteil des BGH, nach dem auch
       Minderjährige die Identität ihres Samenspenders erfahren dürfen.
       
   DIR BGH-Urteil zu Samenspenden: Kinder dürfen Vaternamen erfahren
       
       Egal, wie alt ein Kind ist, es hat das Recht, den Namen des biologischen
       Vaters zu wissen. So urteilt der Bundesgerichtshof. Zwei Schwestern hatten
       geklagt.
       
   DIR Reaktion auf Lewitscharoffs Rede: Ins Gesicht gespuckt
       
       Kinder haben das Recht zu erfahren, woher sie stammen. Das bedeutet nicht,
       dass dem Kinderwunsch nicht künstlich nachgeholfen werden darf.
       
   DIR Urteil im Samenspenderprozess: Anonymität wird aufgehoben
       
       Ein Kind hat das Recht darauf, den Namen seines Vaters zu kennen. Auch wenn
       er nur ein anonymer Samenspender war. Das entschied das Oberlandesgericht
       Hamm.