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       # taz.de -- Privatisierung von Autobahnen: Gabriels Wahrheit
       
       > Autobahn-Privatisierungen blieben auch künftig ausgeschlossen, hatte der
       > SPD-Chef behauptet. Ein neues Gutachten widerspricht ihm.
       
   IMG Bild: Autobahnen – bald Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen?
       
       BERLIN taz | Am Donnerstag treffen sich nach Informationen der taz
       Vertreter der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtsminister Peter
       Altmaier (CDU) zu einem brisanten Thema. Es geht um die Finanzbeziehungen
       und um die Übertragung der Zuständigkeit für die Autobahnen auf den Bund.
       Doch daran regt sich erneut harsche Kritik: In einem Gutachten im Auftrag
       der Thüringer Staatskanzlei, das der taz vorliegt, heißt es, dass eine
       Privatisierung der Autobahnen wegen uneindeutiger Formulierungen im
       Beschluss nicht ausgeschlossen sei.
       
       Die Länder hatten schon zuvor Bedenken vorgetragen, dass es zu
       Autobahn-Privatisierungen kommen könne. Doch SPD-Chef Sigmar Gabriel
       besänftigte damals seine Genossen per Post: „Wir konnten durchsetzen, dass
       die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen wird.“
       Dabei hatte er eine Kommission eingesetzt, die für eine Privatisierung die
       Vorarbeiten leistete.
       
       In der Bund-Länder-Einigung hieß es zur „Übernahme in die
       Bundesverwaltung“: Es werde eine „unter staatlicher Regelung stehende
       privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ gegründet.
       In dieser werde das „unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und
       Straßen im Grundgesetz festgeschrieben“.
       
       Also alles gut? Thüringen dürfte daran mittlerweile Zweifel hegen. Das
       ergibt sich aus dem Gutachten. Erstellt hat es im Auftrag der Staatskanzlei
       der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes. Er hatte Sigmar Gabriel
       angesichts der drohenden Privatisierung öffentlich Wählerbetrug
       vorgeworfen.
       
       ## Schwammiger Beschluss
       
       In seinem Gutachten analysiert er nun den Bund-Länder-Beschluss und
       kritisiert die Schwammigkeit, die eine Privatisierung keineswegs
       ausschließe. „So macht etwa ‚bundeseigene Verwaltung‘ eine Verwaltung durch
       Behörden erforderlich, während ‚Bundesverwaltung‘ auch in privatrechtlichen
       Organisationsformen realisiert werden darf“. Weiter: „Die Formulierung,
       dass die Infrastrukturgesellschaft ‚unter staatlicher Regelung‘ stehen
       soll, hat wenig Gehalt. Im Rechtsstaat unterliegen alle natürlichen und
       juristischen Personen der staatlichen Regelung.“
       
       Und die Festschreibung des „unveräußerlichen Eigentums des Bundes an
       Autobahnen“ würde, so Hermes, „insbesondere keine Privatisierung
       verhindern“. Nötig sei seiner Ansicht nach, das „Eigentum des Bundes an der
       Infrastrukturgesellschaft“ verfassungsrechtlich zu verankern.
       
       Bisher leisteten nur die Länder Widerstand. Das hat sich geändert: Unter
       anderem hat nun auch der ACE Auto Club Europa e. V. eine kritische Analyse
       erstellt, die der taz vorliegt.
       
       3 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai Schlieter
       
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