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       # taz.de -- Ermittlungen gegen Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung
       
       > Schon lange wird Facebook dafür kritisiert, nicht genug gegen
       > Hasskommentare zu tun. Bald könnten deshalb Ermittlungen gegen den
       > Konzern eingeleitet werden.
       
   IMG Bild: Helfen Mark Zuckerberg & Kollegen durch das Dulden von Hasskommentaren bei der Volksverhetzung?
       
       München afp | Die Staatsanwaltschaft München I prüft die Einleitung
       strafrechtlicher Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und
       andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks wegen des Verdachts der
       Beihilfe zu Volksverhetzung und ähnlicher Delikte. Entsprechende Angaben
       des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun vom Freitag bestätigte die
       Anklagebehörde in der bayerischen Hauptstadt am Montag.
       
       „Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich
       zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist“,
       erklärte die Staatsanwaltschaft. Es werde „auch geprüft, ob deutsches
       Strafrecht Anwendung findet“. Ausgangspunkt sei die Anzeige eines Anwalts
       gegen Zuckerberg und andere. Eine Facebook-Sprecherin hatte die Vorwürfe
       bereits am Freitag zurückgewiesen.
       
       Jun hatte in den vergangenen Monaten bereits vergleichbare Anzeigen bei der
       Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch diese leitete daraufhin ein
       Ermittlungsverfahren ein, stellte dieses allerdings Anfang 2016 wieder ein.
       Hintergrund des Falls sind die Diskussionen um den Umgang mit
       Hassbotschaften, die Nutzer über Facebook verbreiten.
       
       Jun begründete seine Anzeige damit, dass die darin benannten
       Facebook-Manager von ihm im vergangenen Jahr von 438 Nutzerbeiträgen „mit
       strafrechtlicher Relevanz“ informiert worden seien. Darunter seien Fälle
       von Volksverhetzung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und
       Gewaltdarstellungen gewesen. Sie hätten aber nicht darauf reagiert.
       
       ## „Hass hat keinen Platz auf Facebook“
       
       „Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches
       Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme
       nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte
       der Anwalt. Ihm zufolge richten sich die Ermittlungen neben Zuckerberg
       gegen Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie den
       Europa-Cheflobbyisten Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria
       Kirschsieper. Insgesamt sind demnach zehn ranghohe Firmenvertreter im
       Visier.
       
       Der Internetkonzern wollte die Ermittlungen am Freitag nach Bekanntwerden
       des Vorgangs nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen
       inhaltlich aber zurück. „Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen
       deutsches Recht verstoßen“, teilte ein Sprecher des US-Unternehmens dazu
       mit. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“
       
       Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen
       Zuckerberg und andere Manager des international tätigen
       Facebook-Mutterkonzerns im Frühjahr mit der Begründung eingestellt,
       deutsches Recht sei in diesen Fällen nicht anzuwenden. Die Ermittlungen
       gegen in Deutschland ansässige Facebook-Manager stellte sie ebenfalls ein,
       weil diese ihrer Auffassung nach für das deutsche
       Facebook-Tochterunternehmen tätig sind, das lediglich Werbeakquise und
       ähnliche unterstützende Aufgaben wahrnimmt.
       
       Die Verwaltung der Profile aller europäischen Nutzer und des damit
       zusammenhängenden Datenverkehrs erledigt Facebook dagegen über Server in
       Irland, die von einer dortigen Tochterfirma betrieben werden. Dieser
       Umstand sorgt auch in anderen Zusammenhängen für Konflikte über die
       Anwendbarkeit deutschen Rechts, etwa bei Fragen des Datenschutzes. Die
       Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft kritisierte Jun als
       „juristisch unsinnig“.
       
       Facebook wird seit längerem kritisiert, nicht genug gegen Hasskommentare
       vorzugehen. Das Bundesjustizministerium hatte 2015 eine Arbeitsgruppe mit
       Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Sie verständigten
       sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch
       geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden
       entfernt werden sollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern
       aber Anfang Oktober vor, nicht konsequent genug vorzugehen.
       
       7 Nov 2016
       
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