# taz.de -- Datenschutzverstöße in Behörden: Polizei speichert rechtswidrig Daten
> In der bundesweiten Rauschgiftdatei der Polizei finden sich Daten, die es
> dort gar nicht geben dürfe, mahnen Datenschutzbeauftragte. Sogar bei
> kleinsten Delikten.
IMG Bild: Sucht diese Beamtin gerade nach den personenbezogenen Daten eines Partygastgebers?
Kühlungsborn/Berlin dpa | In ihrer bundesweiten Rauschgiftdatei hat die
Polizei nach Beobachtung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern
jahrelang rechtswidrig Daten gespeichert. Eine Prüfung habe ergeben, dass
sich dort oftmals personenbezogene Daten fänden, ohne dies wie
vorgeschrieben zu begründen.
Auch Bagatellfälle seien gespeichert worden, sagte die Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, am
Donnerstag bei einer Tagung der Datenschutzbeauftragten in Kühlungsborn.
„Die Polizei soll und muss die Drogenkriminalität effektiv bekämpfen
können. Dabei muss aber auch in der täglichen Ermittlungsarbeit auf den
Datenschutz geachtet werden“, mahnte Voßhoff. Die erste gemeinsame
Kontrolle durch Datenschützer im Bund und in den Ländern zeige, dass
personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen ohne Begründung
bundesweit abrufbar seien. „Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und
auch Daten löschen.“
Die Datenschützer nannten konkrete Fälle für Verfehlungen: So gebe es
Einträge zum Konsum eines einzigen Joints. Auch seien die Daten des
Gastgebers einer Privatparty gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen
konsumiert hatten.
## Falldatei Rauschgift
Ein Apotheker wurde registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige
Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die
geforderten Negativprogosen, in denen begründet werde, warum mit weiteren
Straftaten zu rechnen sei.
Die Falldatei Rauschgift, um die es geht, ist eine bundesweite
Verbunddatei, in der Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert werden.
Polizisten aller Länder und die Zollfahndung könnten direkt Daten
einspeichern und diese abrufen. Die Datei enthielt 2015 den Angaben zufolge
Informationen zu Drogendelikten von rund 680 000 Personen.
Nach Ansicht der Datenschützer ist eine genaue Definition erforderlich,
wann die Speicherung notwendig ist und welcher Personenkreis erfasst werden
darf. Bagatellfälle zu speichern sei unverhältnismäßig, da auf die Daten
bundesweit zugegriffen werden könne. Jede Speicherung müsse einzeln geprüft
werden.
10 Nov 2016
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