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       # taz.de -- Datenschutzverstöße in Behörden: Polizei speichert rechtswidrig Daten
       
       > In der bundesweiten Rauschgiftdatei der Polizei finden sich Daten, die es
       > dort gar nicht geben dürfe, mahnen Datenschutzbeauftragte. Sogar bei
       > kleinsten Delikten.
       
   IMG Bild: Sucht diese Beamtin gerade nach den personenbezogenen Daten eines Partygastgebers?
       
       Kühlungsborn/Berlin dpa | In ihrer bundesweiten Rauschgiftdatei hat die
       Polizei nach Beobachtung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern
       jahrelang rechtswidrig Daten gespeichert. Eine Prüfung habe ergeben, dass
       sich dort oftmals personenbezogene Daten fänden, ohne dies wie
       vorgeschrieben zu begründen.
       
       Auch Bagatellfälle seien gespeichert worden, sagte die Bundesbeauftragte
       für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, am
       Donnerstag bei einer Tagung der Datenschutzbeauftragten in Kühlungsborn.
       
       „Die Polizei soll und muss die Drogenkriminalität effektiv bekämpfen
       können. Dabei muss aber auch in der täglichen Ermittlungsarbeit auf den
       Datenschutz geachtet werden“, mahnte Voßhoff. Die erste gemeinsame
       Kontrolle durch Datenschützer im Bund und in den Ländern zeige, dass
       personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen ohne Begründung
       bundesweit abrufbar seien. „Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und
       auch Daten löschen.“
       
       Die Datenschützer nannten konkrete Fälle für Verfehlungen: So gebe es
       Einträge zum Konsum eines einzigen Joints. Auch seien die Daten des
       Gastgebers einer Privatparty gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen
       konsumiert hatten.
       
       ## Falldatei Rauschgift
       
       Ein Apotheker wurde registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige
       Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die
       geforderten Negativprogosen, in denen begründet werde, warum mit weiteren
       Straftaten zu rechnen sei.
       
       Die Falldatei Rauschgift, um die es geht, ist eine bundesweite
       Verbunddatei, in der Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße
       gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert werden.
       
       Polizisten aller Länder und die Zollfahndung könnten direkt Daten
       einspeichern und diese abrufen. Die Datei enthielt 2015 den Angaben zufolge
       Informationen zu Drogendelikten von rund 680 000 Personen.
       
       Nach Ansicht der Datenschützer ist eine genaue Definition erforderlich,
       wann die Speicherung notwendig ist und welcher Personenkreis erfasst werden
       darf. Bagatellfälle zu speichern sei unverhältnismäßig, da auf die Daten
       bundesweit zugegriffen werden könne. Jede Speicherung müsse einzeln geprüft
       werden.
       
       10 Nov 2016
       
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