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       # taz.de -- Blockupy in Frankfurt/Main: Karlsruhe billigt Polizeikessel
       
       > Das Verfassungsgericht urteilt: Wer im schwarzen Block mitlief, durfte
       > zur Feststellung der Personalien im Kessel festgehalten werden.
       
   IMG Bild: Urteil: Hier wurden keine Rechte verletzt
       
       Karlsruhe taz| Der Polizeikessel bei der Blockupy-Demo im Juni 2013 hat
       keine Grundrechte der Demonstranten verletzt. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht.In Frankfurt am Main demonstrierten am 1. Juni
       2013 rund 10.000 Personen gegen die EU-Austeritätspolitik. Kurz nach Beginn
       der Demonstration kesselte die Polizei 943 Personen ein, was zum Stopp der
       Demo führte. Nach längeren Verhandlungen und Reibereien konnten die
       Eingekesselten erst Stunden später den Polizeikordon verlassen – nach
       Ausweiskontrolle, Durchsuchung und Anfertigung von Videobildern. Viele
       Demo-Beobachter, auch aus SPD-Kreisen, hielten den Polizeieinsatz damals
       für „unverhältnismäßig“.
       
       Ein Demonstrant, der fast fünf Stunden im Polizeikessel verbringen musste,
       erhob Verfassungsbeschwerde. Seine Bewegungsfreiheit und sein
       Versammlungrecht seien verletzt worden.
       
       Doch eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts hat die
       Klage nun abgelehnt. Zwar konnten dem Demonstranten keine Straftaten
       nachgewiesen werden, er habe sich aber schon durch die Anwesenheit in den
       eingekesselten Demo-Blöcken verdächtig gemacht. Nach Darstellung der
       Richter bildeten sich damals um den Lautsprecherwagen herum zwei Blöcke,
       die U-förmig seitlich mit Transparenten, Seilen und Stangen gesichert
       waren. Teilnehmer dieser Blöcke trugen Schutzschilde, Plastikvisiere und
       Regenschirme als Sichtschutz nach oben. Aus den Blöcken seien Flaschen und
       Pyrotechnik auf die Polizei geworfen worden.
       
       ## „Planvoll-systematisches“ Zusammenwirken
       
       Die Teilnehmer der beiden Blöcke hätten ein „planvoll-systematisches“
       Zusammenwirken mit Gewalttätern gezeigt, so die Richter. Die Polizei durfte
       deshalb davon ausgehen, dass fast alle Demonstranten dieser Blöcke die
       Gewalttäter „bestärkt“ hätten. Die mittels Polizeikessel durchgesetzte
       Feststellung der Personalien dieser 943 Personen sei daher nicht zu
       beanstanden.
       
       Auch die Dauer des Kessels kritisierten die Richter nicht. Die Polizei habe
       15 Video-Durchlassstellen eingerichtet, durch die jeweils drei Personen pro
       Minute den Kessel verlassen konnten. Dass der Kessel dennoch mehr als fünf
       Stunden aufrechterhalten blieb, sei nicht zuletzt auf den erheblichen
       körperlichen Widerstand der Eingekesselten zurückführen gewesen.
       
       Az.: 1 BvR 289/15*a
       
       14 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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