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       # taz.de -- Streit um NS-Raubkunst: Flechtheim-Erben verklagen Bayern
       
       > Um kaum eine Sammlung wird erbitterter gestritten als um den Nachlass des
       > Galeristen Alfred Flechtheim. Jetzt ziehen seine Erben in den USA vor
       > Gericht.
       
   IMG Bild: Michael Hulton gegen den Staat: Der Erbe Alfred Flechtheims verklagt Bayern
       
       Berlin dpa | Nach einem jahrelangen erfolglosen Streit um die Rückgabe von
       [1][möglicher NS-Raubkunst] haben die Erben des legendären jüdischen
       Kunsthändlers Alfred Flechtheim den Freistaat Bayern vor einem US-Gericht
       verklagt. Der deutsche Anwalt der Erben, Markus H. Stötzel, sagte am
       Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, seine amerikanischen
       Kollegen hätten die Klage beim Bundesbezirksgericht für New York Süd
       eingereicht.
       
       Flechtheims 70-jähriger Großneffe Michael Hulton aus San Francisco und
       seine demnächst 90 Jahre alte Stiefmutter Penny Hulton aus England erheben
       in dem Schriftsatz Anspruch auf acht wertvolle Werke der Klassischen
       Moderne, darunter sechs Gemälde von [2][Max Beckmann] (1884-1950).
       
       „Diese Bilder waren Teil der großen privaten Kunstsammlung Flechtheims. Er
       verlor sie wegen der Politik von Rassenverfolgung und Völkermord“, heißt es
       in der vom Anwalt zur Verfügung gestellten Klageschrift.
       
       Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) habe sich einer
       gütlichen Einigung mit den Erben verweigert, sagte Stötzel. „Bayern zwingt
       unseren Mandanten damit einen Rechtsstreit auf, den man hätte vermeiden
       können, aber man wollte ihnen wohl keine andere Wahl lassen.“
       
       ## Bayern bisher bockig
       
       Die beiden Erben liegen schon seit Jahren mit Bayern und den Bayerischen
       Staatsgemäldesammlungen in Streit. Der Freistaat hat die Ansprüche bisher
       stets zurückgewiesen. Es gebe keine Hinweise, dass dem Galeristen die
       Bilder von den Nazis weggenommen oder abgepresst wurden, hieß es
       wiederholt. So sei die Beziehung zwischen Flechtheim und Max Beckmann schon
       1931, also deutlich vor Beginn der NS-Zeit, beendet worden.
       
       Die Kläger machen dagegen geltend, Flechtheim sei noch 1933 Besitzer der
       Werke gewesen. Erst nach seiner erzwungenen Flucht aus Deutschland hätten
       sich die Nazis seines Eigentums bemächtigt. Das könne durch Dokumente aus
       dem Nachlass des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt und seines Sohnes
       Cornelius belegt werden, die der Freistaat allerdings unter Verschluss
       halte. Sie verweisen auf Beckmanns Gouache „Der Löwenbändiger“, die
       Hildebrand Gurlitt erst 1934 von Flechtheim gekauft habe.
       
       Schon im vergangenen Jahr hatten 29 Abgeordnete des US-Kongresses in einem
       Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CDU) ein
       stärkeres Engagement für die Rückgabe von NS-Raubkunst aus Bayern
       gefordert.
       
       Alfred Flechtheim (1878-1937) gehörte zu den bedeutendsten Figuren der
       deutschen Kunstszene im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. Nach seiner
       Flucht nach London 1933 wurden seine Galerien in Düsseldorf und Berlin
       liquidiert. Seine Witwe Betti nahm sich 1941 angesichts ihrer
       bevorstehenden Deportation das Leben.
       
       Auch mit anderen Institutionen gibt es Streit um das Erbe. Die Stadt Köln
       gab 2013 nach einer entsprechenden Empfehlung der Limbach-Kommission ein
       millionenschweres Kokoschka-Gemälde an die Flechtheim-Erben zurück. Auch
       die Auseinandersetzung mit der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen um ein
       Gemälde von Juan Gris schlug hohe Wellen.
       
       6 Dec 2016
       
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