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       # taz.de -- Kommentar Online-Klauseln: Dein Feind, die AGB
       
       > Wer liest den ewiglangen Regelschwachsinn in den Geschäftsbedingungen
       > überhaupt? Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern.
       
   IMG Bild: Ganz schön komplex: Jugendlicher studiert WhatsApp am Handy
       
       Wenn dich dein Smartphone fragt, ob du die neuen Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptierst, ist das ein
       Ober-sticht-Unter-Spiel: Der Superkonzern aus dem Silicon Valley mit seinen
       Horden von ausgebufften Konzernjuristen hat monatelang an den ewig langen
       AGB getüftelt – um möglichst viele Daten abzugreifen und dabei jede auch
       noch so winzige Haftungsmöglichkeit auszuschließen.
       
       Du, lieber User, bist dabei strukturell der Oberloser, das Vögelchen, das
       nur die eine Möglichkeit hat: die neuen AGB oder rechtlichen Bestimmungen
       des Software-Updates der App zu fressen – oder eben nicht mehr ihre Dienste
       zu nutzen.
       
       Besonders frech trieb es erst vor Kurzem WhatsApp: Dort war bereits das
       Häkchen für die Zustimmung der Weitergabe des Mobiltelefon-Adressbuchs an
       die Konzernmutter Facebook gesetzt. „Extrem ärgerlich“, findet so etwas der
       Verbraucherzentralen-Chef Klaus Müller – und hat das sicher noch höflich
       formuliert.
       
       ## Unverständlich und schlecht lesbar
       
       Hand aufs Herz: Wer liest den Schwachsinn der Winkeladvokaten überhaupt?
       Angeblich ersparen wir uns durch das Ja-Klicken statt detaillierten
       AGB-Studiums pro Jahr 67 (!!!) Arbeitstage. Die unverständlichen und online
       ohnehin schlecht lesbaren AGB machen den mündigen Kunden samt Daten zum
       willenlosen Subjekt von Konzerninteressen.
       
       Bitte sofort Schluss damit, am besten auf EU-Ebene! Aus der Empfehlung der
       Bundesregierung, die wichtigsten Informationen zum Datenschutz parallel im
       Umfang einer DIN-A4-Seite bereitzustellen, sollte eine Pflicht werden. Die
       EU-Datenschutzgrundverordnung lässt bereits die Darstellung von
       Pflichtinfos als Piktogramme zu. Warum ist dies noch kein Zwang?
       
       Und warum sollte es nicht die sogenannten Onepager auch für anderen
       rechtlichen Krimskrams wie AGB oder Widerrufsbelehrungen geben? Zu komplex?
       Wirklich? Hallo Facebook-, Google-, Apple-Konkurrenz, huhu Start-ups –
       übernehmen Sie!
       
       29 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai Schöneberg
       
       ## TAGS
       
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